Berlin erlaubt Kopftuch für Lehrerinnen – CDU und SPD beschließen Gesetzesänderung

Auf einer gemeinsamen Klausur haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und SPD in Berlin darauf verständigt, dass das Tragen von Kopftüchern für Lehrerinnen künftig offiziell erlaubt ist.
Damit setzen sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 um, das pauschale Kopftuchverbote für verfassungswidrig erklärte.
SPD-Fraktionschef Raed Saleh erklärte gegenüber der BILD: „Wir machen uns nun ehrlich. Die Hauptstadt hat jahrelang verfassungswidrig gehandelt.“
Gesetzesbeschluss steht bevor
Am 10. Juli soll die neue Regelung im Berliner Abgeordnetenhaus beraten werden. Eine Zustimmung gilt als sicher, da Schwarz-Rot über eine Mehrheit verfügt.
Faktisch war das Neutralitätsgesetz bereits seit März 2023 gelockert: Religiöse Symbole konnten nur noch untersagt werden, wenn eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorlag.
Kritik von AfD – Grünen fordern noch mehr Öffnung
Die AfD lehnt die Gesetzesänderung ab. Abgeordneter Tommy Tabor erklärte: „Lehrerinnen mit Kopftuch wären der Todesstoß für das Prinzip staatlicher Neutralität.“
Auch innerhalb der CDU gab es Widerstand.
Die Grünen kritisieren die Reform hingegen als nicht weitreichend genug. Abgeordnete Tuba Bozkurt fordert die Zulassung von Kopftüchern auch bei Polizistinnen, was bislang ausgeschlossen wurde.
Polizeidienst bleibt kopftuchfrei
Für den Polizeidienst und die Justiz gilt weiterhin ein strikteres Neutralitätsprinzip. Dort dürfen nur dienstliche Kopfbedeckungen wie Basecaps oder Mützen getragen werden.
(VOL.AT)