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Bericht für Grasser-Steuerverfahren im Herbst

Die Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Grasser wegen Verdachts des Steuerhinterziehung schreiten voran. Im Herbst rechnet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit dem Abschlussbericht der Finanzbehörden, sagte WKStA-Sprecher Erich Mayer der APA und bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung "Österreich". Grasser selber hat immer wieder alle Vorwürfe zurückgewiesen


Die Finanz prüft im Auftrag der WKStA, ob Grasser sein Einkommen korrekt versteuert hat. Grasser soll nach seiner Tätigkeit als Minister zwischen 2007 und 2009 8,45 Mio. Euro Meinl-Provisionen verdient haben. Er war für die Meinl International Power (MIP) tätig. Der Verdacht der Steuerhinterziehung von bis zu 2,6 Mio. Euro aus den Meinl-Provisionen wird seit längerem untersucht, bestätigte Mayer. Grasser betonte stets er habe sein Einkommen korrekt versteuert.

Sollte Grasser angeklagt werden, droht ihm eine Geldstrafe bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrags und bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Geprüft wird, ob der Ex-Finanzminister gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung begangen hat.

Nach Vorliegen des Abschlussberichts der Finanz-Ermittlungen wird dieser von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geprüft. Sie schlägt dann der Oberstaatsanwaltschaft eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens vor. Die OStA prüft ihrerseits und erstattet dann dem Justizministerium Bericht. Das Grasser-Steuerverfahren ist “berichtspflichtig”, weil es um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse gehe, erläutert Mayer. Wenn das Justizministerium den Vorhabensbericht genehmigt, kann er umgesetzt werden. Wann die Entscheidung über eine eventuelle Anklage dann wirklich falle, könne er noch nicht sagen, so der Sprecher.

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