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Bereits 12.316 Wahlkarten für Bundespräsidentenwahl beantragt

Bisher sind bereits 12.316 Wahlkarten für die BP-Wahl digital beantragt worden.
Bisher sind bereits 12.316 Wahlkarten für die BP-Wahl digital beantragt worden. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober sind bereits jetzt 12.316 Wahlkarten digital beantragt worden. Auch direkt bei der Gemeinde kann man bereits mündlich oder schriftlich eine Wahlkarte beantragen.
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Erstmals kann für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober die Wahlkarte auch via App oder die Website www.oesterreich.gv.at beantragt werden.

Wahlkarten-Antrag für Bundespräsidentenwahl via App bis 4. Oktober möglich

Über die App "Digitales Amt" ist der Online-Antrag bis Dienstag vor der Wahl möglich, in der Nacht vom 4. auf den 5. Oktober (00:00 Uhr) wird der Antrag in der App und auf der Website wieder deaktiviert. Das soll sicherstellen, dass die Wahlkarten rechtzeitig zugestellt werden können.

Auch Antrag für Wahlkarte direkt bei der Gemeinde möglich

Wer eine Wahlkarte braucht, diese aber lieber auf klassischem Weg beantragt, kann das direkt bei der Gemeinde tun - mündlich oder schriftlich. Voraussetzung ist, dass man sich an jene Gemeinde wendet, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist (basierend auf der Wählerevidenz). Möglich ist der Antrag im Postweg, per Fax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde. Dafür kann man - wie auch früher schon - auch die Website https://www.wahlkartenantrag.at verwenden; von dort wird man zu zahlreichen (aber nicht allen) Gemeinden weiterleitet. Beantragen kann man die Karten bereits seit dem 7. Juli - dem Tag der Ausschreibung der Wahl.

Schriftlich kann man die Wahlkarte bis zum Mittwoch vor der Wahl (5. Oktober) beantragen, mündlich bis zum Freitag vor dem Wahltag (12 Uhr). Zu beachten ist, dass die Briefwahlstimmen spätestens am Wahltag, also am 9. Oktober, 17.00 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingelangt sein müssen.

Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte die Briefwahl nützen oder am Wahltag in einem anderen Ort als dem Hauptwohnsitz zur Urne schreiten. Eine Wahlkarte brauchen auch Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag (9. August) umgezogen sind und nicht in der "alten" Gemeinde wählen wollen. Denn bei einer Abmeldung nach dem Stichtag bleibt man im Wählerverzeichnis des früheren Hauptwohnsitzes.

Innenminister Karner ruft zum Wählen auf

"Wer wählt, leistet einen wichtigen Beitrag zu einer starken und funktionierenden Demokratie. Ich ersuche daher jeden von diesem grundlegenden Recht Gebrauch zu machen - per Wahlkarte oder durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Es gehe darum, die Verwaltung zu den Menschen zu bringen, sagte Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky zur Online-Beantragung. Dieser "schnelle und unkomplizierte" Weg ermögliche den Wählerinnen und Wählern "größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe". Die App "Digitales Amt" ist seit 19. März 2019 online, die Website-Basis dazu ist die Website oesterreich.gv.at. Damit können Amtswege vom Desktop oder via App "Digitales Amt" komplett online abgewickelt werden.

(APA/Red)

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