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Belästigung durch laute Sexfilme

©VOL.AT/Steurer
Der Mieter musste raus, weil er regelmäßig übermäßigen Lärm erzeugte und damit Nachbarn störte, entschieden Zuständige des Obersten Gerichtshof.

von Seff Dünser/Neue

Auch mit dem lauten Abspielen von Pornofilmen hat der beklagte Mieter nach den gerichtlichen Feststellungen in dem Vorarlberger Mehrparteienhaus Nachbarn belästigt. Weil des Öfteren zu viel Lärm aus seiner Wohnung drang, wurde der Mietvertrag zu recht gekündigt, entschieden Richter in drei Instanzen. Der Mieter muss nun seine Wohnung räumen.

Das zweitinstanzliche Urteil, das im Berufungsverfahren am Landesgericht Feldkirch ergangen ist, wurde jetzt in dritter und letzter Instanz am Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Die Wiener Höchstrichter wiesen die außerordentliche Revision des beklagten Mieters gegen die Feldkircher Entscheidung zurück.

Damit ist der klagende Vermieter, der anwaltlich von Manfred Puchner vertreten wurde, mit seiner Räumungsklage durchgedrungen. Demnach hat der Vermieter den Mietvertrag nach dem Mietrechtsgesetz aus einem wichtigen Grund gekündigt. Denn der Mieter hat nach Ansicht der Richter durch die regelmäßige Erregung übermäßigen Lärms, der im gesamten Haus deutlich wahrnehmbar war, den anderen Hausbewohnern das Zusammenleben mit ihm verleidet. Demnach hat der Mieter sowohl am frühen Morgen als auch untertags und am Abend durch teilweise stundenlanges Hören von lauter Musik und Abspielen von (Porno-)Filmen, trotz Ermahnung und auch noch während des laufenden Räumungsverfahrens, Nachbarn gestört.

Dass die Vorarlberger Richter das Verhalten des Mieters als Verstoß gegen das Mietrechtsgesetz einschätzten, ist für die Wiener OGH-Richter nicht korrekturbedürftig.

Kein Gutachten

Nicht mehr überprüft werden könne am Obersten Gerichtshof die vom Mieter behauptete Mangelhaftigkeit des Gerichtsverfahrens, merkten die Höchstrichter an. Der Mieter hatte vor den Vorarl­berger Gerichten vergeblich die Einholung eines schall- und bautechnischen Gutachtens beantragt. Er vertrat den Standpunkt, er habe nicht zu viel Lärm erzeugt. Geräusche aus seiner Wohnung seien nur deshalb in andere Wohnungen gedrungen, weil das Haus „hellhörig“ und zu wenig schallisoliert sei.

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