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Bei Cobra-Einsatz gedemütigt

Mäder - Wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die damalige Vlbg. Sondereinsatzgruppe des Landespolizeikommandos gerügt.  | "Ländle Cobra" führte Einsatz

Laut den Richtern haben Polizisten bei einem Einsatz im Jahr 1998 in Mäder einen Verdächtigen menschenunwürdig behandelt. Die damalige Sondereinheit ist heute als “Cobra” bekannt, wurde im Jahr 2003 neu strukturiert. Die Republik Österreich muss dem Mann 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Verfahrenskosten von etwa 10.000 Euro tragen. “Unserem Mandanten ging es nie um Geld, er hätte sich auch mit einer Entschuldigung der Polizei zufrieden gegeben, aber diese ist nie erfolgt”, so die Dornbirner Rechtsanwälte Dr. Günther Hagen und Mag. Martin Künz.

Es ist der Abend des 9.2.1998. Der heute 48-Jährige befindet sich in seiner Wohnung in Mäder. Plötzlich springt die Wohnungstür auf, sechs vermummte, mit kugelsicheren Westen bekleidete Polizisten mit der Waffe im Anschlag stürmen die Wohnung. Der Mann wird zu Boden gedrückt, vor Schreck uriniert er in seine Kleidung. Der Verdächtige wird gefesselt, nackt ausgezogen und durchsucht. Laut seinen Angaben wurde er auch mit dem Tod bedroht, sollte er sich wehren. In seiner nassen Kleidung muss er mit auf den Polizeiposten kommen. Nach drei Stunden stellt sich heraus: die Vorwürfe gegen ihn sind völlig haltlos, der Mann wird freigelassen. Hintergrund für den Einsatz war der Anruf der geistig verwirrten damaligen Ehefrau des Dornbirners bei der Polizei. Sie hatte ihn als “bewaffneten Nahkämpfer”, “Vergewaltiger” und “Kinderpornokonsumenten” denunziert. Das Gericht verhängte einen Haftbefehl, die Sondereinheit wurde alarmiert.

“Unser Mandant ist völlig unbescholten, er ist ein anständiger Bürger, der ohne eine vorherige sorgfältige Prüfung der Sachlage in seiner eigenen Wohnung überfallen und gedemütigt wurde. Hätte man vorher eine Überprüfung vorgenommen, hätte man schnell die Haltlosigkeit der Vorwürfe erkannt. Dem Staat müssen die Grenzen polizeilichen Handelns aufgezeigt werden, wir sind hier nicht in Amerika”, beschreibt Anwalt Hagen den Grund für die Klage seines Mandanten.

Der Weg durch die Instanzen endete nach zehn Jahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied mit vier zu drei Richterstimmen, dass sowohl das Entkleiden des Mannes als auch das Anziehen der nassen Kleidung menschenunwürdig war. Dr. Günther Hagen kritisiert vor allem das Verhalten der Sicherheitsdirektion. Man habe Gespräche abgeblockt und die Sache heruntergespielt. “Mir wurde immer wieder erklärt wie ernst man die Beachtung der Menschenrechte nehme, aber es gab nie ein Wort der Entschuldigung, sondern nur Ausflüchte”.

VN-INTERVIEW: Sicherheitsdirektor Dr. Elmar Marent zum Handeln der Sondereinheit Nach Prüfung des Urteils wolle man sich nun entschuldigen, so Marent.

VN: Was sagen Sie als damaliger und jetziger Sicherheitsdirektor zu dem Urteil gegen die Sondereinheit?
Marent: Ich habe das Urteil noch nicht vorliegen und kann daher inhaltlich wenig dazu sagen. Offenbar wurden kleine Teile der Amtshandlung für unrechtmäßig befunden, etwa das Entkleiden und dass dem Mann nicht die Möglichkeit gegeben wurde, sich umzuziehen. Das war offenbar rechtswidrig, da gibt es nicht zu deuten. Der Einsatz als solches war jedoch gerechtfertigt. Man musste von einer ernsten Lage ausgehen, die Information war: der Mann ist bewaffnet und gewaltbereit. Solche Einsätze sind auch immer Gratwanderungen.

VN: Der 48-jährige Dornbirner hat seit neun Jahren auf eine Entschuldigung gewartet. Welche Konsequenzen zieht man jetzt?
Marent: Wir werden den Sachverhalt auswerten, sind bereit, daraus Lehren zu ziehen. Wenn das Urteil überprüft wurde, werden wir uns bei dem Mann entschuldigen. Wichtig ist aber, dass es sich bei der damaligen Sondereinsatzgruppe nicht um die heutige “Cobra” handelt. Diese wurde im Jahr 2003 gegründet.

VN: Es reicht demnach, wenn jemand schwere Anschuldigungen erhebt und schon stürmt die Cobra in die Wohnung?
Marent: Die Sachlage muss natürlich überprüft werden, die Anschuldigungen müssen glaubhaft sein.

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