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Behindertenheim Konradinum: Kritik an Reaktion des Landes

Das Behindertenheim Konradinum in Eugendorf soll neu gebaut werden.
Das Behindertenheim Konradinum in Eugendorf soll neu gebaut werden. ©Neumayr/Archiv
Die Bewohnervertretung hat sich am Dienstag erstaunt über die Reaktion des Landes auf die Kritik am Behindertenwohnheim Konradinum in Eugendorf (Flachgau) gezeigt.
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“Wir haben wie die Volksanwaltschaft mehrmals betont, dass sich unsere Kritik nicht gegen die Mitarbeiter und deren Engagement richtet”, sagte Erich Wahl vom Verein “VertretungsNetz” zur APA.

Kritik am Land Salzburg

Vielmehr sei es das Land Salzburg als Heimträger, das die Ressourcen für eine qualitativ hochwertige Förderung und Betreuung der Bewohner nicht zur Verfügung stelle. “Genau das Fehlen an modernen sonder- und heilpädagogischen Methoden hat zuletzt in gerichtlichen Verfahren zur Unzulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen im Heim geführt, unter anderem durch Psychopharmaka.”

Konradinum: Schwere Mängel festgestellt

Es diene nicht der Sache, wenn das Land die Mitarbeiter des Konradinums nun als Leidtragende “dringend notwendiger Rechtsschutzmechanismen für Menschen mit Behinderung” darstelle. “Zwei unabhängige Kontrollmechanismen und ein österreichisches Gericht sind zur Ansicht gekommen, dass hier Mängel bestehen. Nun so zu tun, als seien das nur bauliche Probleme und sonst sei alles in Ordnung, ist unverständlich und erschütternd”, sagte Wahl.

Hohe psychische und physische Belastung

Die Arbeit mit Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen stelle für die Mitarbeiter eine hohe psychische und physische Belastung dar. Wahl ortete in diesem Zusammenhang fehlende Unterstützung durch das Land – etwa durch mangelnde fachliche Anleitung oder Unterstützungsangebote. “Die Bereitstellung der nötigen Ressourcen würde nicht nur die Situation der Bewohner, sondern auch der Mitarbeiter verbessern.”

“Haben gar nichts zu verbergen”

Gesundheitsreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) und die Leiterin des Konradinums, Andrea Huber, hatten vergangene Woche die im Heim geleistete Arbeit verteidigt. Die Mitarbeiter würden mit viel Engagement und Freude gemeinsam mit den Bewohnern den Alltag bestreiten. Die Betreuung im Heim – pflegerisch und medizinisch – werde nur in Abstimmung mit Fachärzten und professionellen Pflegekräften durchgeführt. “Wir haben ganz und gar nichts zu verbergen”, teilten beide mit.

Novelle des Salzburger Behindertengesetztes

Seit Freitag ist übrigens die seit Jahren geplante Novelle des Salzburger Behindertengesetzes in der Begutachtung, die auch Folgen für das Konradinum haben wird. Denn während in Seniorenheimen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereits eine gesetzliche Fachaufsicht verankert ist, die die Einhaltung der Standards kontrolliert, fehlt diese im Bereich von Menschen mit Behinderungen noch. Geht es nach den Plänen des zuständigen Landesrats Heinrich Schellhorn (Grüne), soll die Novelle noch vor der Sommerpause im Landtag beschlossen werden. Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf können bis 31. März abgegeben werden.

(APA)

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