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Bedrohter Fahrgast war ein Rechtsanwalt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©Stiplovsek
Angeklagter drohte nach Ansicht des Richters dem Anwalt im Dornbirner Bahnhof damit, ihn umzubringen.

Von Seff Dünser (NEUE)

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"Verschwinde, sonst bring’ ich dich um!" Das hat nach Überzeugung des Richters der Angeklagte am 29. Juli 2019 im Dornbirner Bahnhof zu einem anderen Zugreisenden gesagt. Beim mutmaßlichen Opfer handelt es sich um einen Dornbirner Rechtsanwalt, der soeben den Zug aus Feldkirch verlassen hatte.

Die vom Richter festgestellte Drohung trug dem Angeklagten bei der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen versuchter Nötigung ein. Dafür wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Arbeitslose zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte und die Staatsanwältin drei Tage Bedenkzeit in Anspruch nahmen. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen oder ein Jahr Gefängnis gewesen.

Im Weg

Der angeklagte Deutsche wollte mit seinem Fahrrad in einen Zug nach Lindau einsteigen. Dabei stand er dem Anwalt im Weg. Der Rechtsanwalt sagte als Zeuge, er habe den Beschuldigten gebeten, aus dem Weg zu gehen. Danach sei er von ihm verbal bedroht worden. Der Strafrichter hielt die Angaben des Zeugen für glaubwürdig.

Eine "Sauerei"

Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und forderte einen Freispruch. Seine Verurteilung kritisierte der 56-Jährige im Gerichtssaal heftig. Das Urteil sei ungerecht, eine Sauerei und lächerlich. Der Deutsche sagte zum Richter, er habe gnadenlos versagt.

Er werde die Geldstrafe nicht bezahlen und stattdessen ins Gefängnis gehen, kündigte der aufgebrachte Beschuldigte an. Das frühere Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens mit der Zahlung einer diversionellen Geldbuße von 350 Euro hatte er abgelehnt.

Nach der Urteilsverkündung fragte der Deutsche den Richter, ob er das Fenster öffnen dürfe. Denn nur dann könne im Verhandlungssaal doch noch ein Hauch von Gerechtigkeit einziehen.

(Quelle: NEUE)

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