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Beamten-Dienstrecht: Novelle bringt Verbesserung für Familien

Die Novelle bringt Verbesserungen für Familien.
Die Novelle bringt Verbesserungen für Familien. ©APA/LUKAS HUTER
Beim Beamten-Dienstrecht ist es zu einer Neuerung gekommen. Für Familien bringt die Novelle Verbesserungen.

Verbesserungen für Familien bringt eine Beamten-Dienstrechtsnovelle, die der Ministerrat am Mittwoch beschlossen hat. So wird die Dauer des Frühkarenzurlaubs ("Babymonat") von 28 auf 31 Tage erhöht. Damit wird eine Angleichung an den "Papamonat" in der Privatwirtschaft vorgenommen. Ehe und eingetragene Partnerschaft werden gleich behandelt. Darüber hinaus gibt es nun für die Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig von dessen Alter eine zweite Woche Pflegefreistellung.

Finanzielle Verbesserungen für werdende Mütter

Finanzielle Verbesserungen gibt es auch für werdende Mütter. Beamtinnen bekommen derzeit während des Mutterschutzes zwar die Grundbezüge und Zulagen weiter bezahlt. Neu ist nun aber, dass sie auch die sogenannten Nebengebühren weiter erhalten. Darunter ist all jenes zu verstehen, was "über den Normalbetrieb hinaus" geleistet wird, also etwa Überstundenvergütungen, Bereitschaftsdienstentschädigungen, Journaldienstgebühren, Erschwerniszulagen - und im Exekutivbereich auch eine pauschal berechnete "Vergütung für besondere Gefährdung". Deshalb werden auch vor allem Polizistinnen von der Neuregelung profitieren. Im Gegensatz zu den normalen Zulagen, wie etwa für Funktion oder Dienstalter, die 14 Mal im Jahr ausbezahlt werden, stehen die Nebengebühren 12 Mal im Jahr zu. Für Vertragsbedienstete im Mutterschutz, die so wie in der Privatwirtschaft Wochengeld bekommen, wird die Differenz zum Bezug, den sie als Beamtin erhalten würden, ausgeglichen.

"Der Bund wird einmal mehr seiner Vorbildwirkung in Bezug auf familienfreundliches Arbeiten gerecht", erklärte Vizekanzler und Beamtenminister Werner Kogler (Grüne) dazu in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Die Neuregelung der Leistungen im Mutterschutz sorge für eine besoldungsrechtliche Gleichstellung und somit für eine wesentliche Verbesserung der Einkommenssituation werdender Mütter. Und mit der zweiten Woche Pflegefreistellung für Kinder mit Behinderung würden jene Bediensteten unterstützt und entlastet, die sich in einer besonders herausfordernden privaten Lebenssituation befinden.

Flexibilisierung bei "Telearbeit"

Eine Flexibilisierung gibt es für die "Telearbeit". Damit wird klargestellt, dass die Bediensteten des Bundes auch über einen längeren Zeitraum aufgrund eines bestimmten Anlasses von zu Hause aus arbeiten können. Das ist insbesondere angesichts der durch die Corona-Krise bedingten Änderungen im Arbeitsalltag wichtig. "Der öffentliche Dienst zeigt hier, dass er auch in Zeiten der Krise beweglich bleibt. Wir sind hier gut gerüstet für die kommende Zeit", zeigte sich Kogler erfreut.

Schließlich wird im Bereich der Justiz einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) entsprochen und das Ernennungsverfahren von Richtern und Richterinnen transparenter gestaltet. Kogler: "Hier ist uns ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Unabhängigkeit bei den Richterbestellungen gelungen."

Im Parlament soll diese Dienstrechtsnovelle gemeinsam mit der noch auszuverhandelnden Gehaltserhöhung für das nächste Jahr beschlossen werden. Einen Termin für die diesbezüglichen Verhandlungen gibt es vorerst noch nicht.

(APA/Red)

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