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Bayern führt Testpflicht für Grenzpendler aus Risikogebieten ein

Grenzpendler aus Risikogebieten müssen einen Coronatest machen.
Grenzpendler aus Risikogebieten müssen einen Coronatest machen. ©APA/dpa/Sven Hoppe
Wie von Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, führt Bayern mit sofortiger Wirkung eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Risikogebieten ein. Das betrifft auch weite Teile Österreichs.
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Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in das deutsche Bundesland zu Berufs- oder Bildungszwecken einreist, muss der zuständigen Behörde regelmäßig Corona-Tests vorlegen. Deutschland stuft ab Samstag mit Ausnahme Kärntens fast ganz Österreich als Risikogebiet ein.

Bayern: Coronatest-Pflicht für Berufspendler aus Risikogebieten

"Wer aus einem Risikogebiet (...) regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich 1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und 2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen", heißt es neu in der abgeänderten bayerischen Einreisequarantäneverordnung.

Test darf nicht älter als 48 Stunden sein

Das Testergebnis muss auf Deutsch oder Englisch sein und auf einer molekularbiologischen Testung basieren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer Covid-19-Symptome zeigt, muss zudem die Behörden darauf hinweisen. Unterzeichnet hat die geänderte Verordnung die bayrische Gesundheitsministerin Melanie Huml. Sie soll noch am Freitag im "Bayerischen Ministerialblatt" als Amtsblatt von Bayerns Staatsregierung kundgemacht werden.

Grenzen sollen offen bleiben

"Unser Ziel ist, dass die Grenzen offen bleiben", hatte Ministerpräsident Söder am Mittwoch betont, aber hinzugefügt: "Wer Grenzen offen halten will, der muss auch für mehr Sicherheit sorgen."

Deutschland weitete Reisewarnung für Österreich aus

Wegen der auch hierzulande steigenden Infektionszahlen hatte Deutschland am gestrigen Donnerstag bekanntgegeben, seine Reisewarnungen für Österreich auszuweiten. Das Robert-Koch-Institut als zuständige Seuchenbehörde stuft mit Ausnahme Kärntens mittlerweile alle österreichischen Bundesländer als Risikogebiet ein. Die Reisewarnung für die acht Bundesländer gilt ab Samstag.

Bereits bisher hatte das wichtige Urlauberland Deutschland vor Reisen nach Wien, Tirol und Vorarlberg - mit Ausnahmen der Exklaven Kleinwalsertal und Jungholz - gewarnt. Mit Samstag 00.00 Uhr kommen auch Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, die Steiermark und das Burgenland dazu. Einreisende aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, können sich aber durch einen negativen Test vorzeitig davon befreien lassen.

Quarantäne-Ausnahmen in Deutschland

Bestimmte Gruppen - darunter Grenzpendler - sind von der Quarantäne ausgenommen. Im Detail regelt jedes deutsche Bundesland die Ausnahmen anders. So müssen in Bayern Personen, die aus dem Ausland "zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich (Grenzpendler) oder medizinisch veranlasst" einreisen nicht in Quarantäne. Auch der Besuch eines Kindes bei geteiltem Sorgerecht, eines Lebenspartners oder einer zu pflegenden Person gilt weiterhin als Ausnahmegrund. Durch die heutige Neuverordnung müssen Grenzpendler zwar auch weiterhin nicht in Selbstisolation, sie müssen aber eben einen Corona-Test vorlegen. Neben Österreich ist Tschechien wohl am stärksten von der neuen Regelung betroffen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt in Deutschland, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet.

(APA/Red)

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