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BAWAG-Urteil: Freisprüche für Wolfgang Flöttl und Ex-Banker

Das Gericht hat entschieden: Im zweiten BAWAG-Strafprozess hat das Schöffengericht am Dienstag in Wien sechs von sieben Angeklagten freigesprochen. Lediglich Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, der im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgegeben hatte, wurde zu einem Monat bedingter Haft verurteilt.
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Freispruch für Flöttl

Der Spekulant Wolfgang Flöttl, Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, die früheren Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter erhielten Freisprüche.

Richter Christian Böhm begründete seine Freisprüche mit dem mangelnden Schädigungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue.

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Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner hatten die Angeklagten teils mehrjährige Haftstrafen erhalten, die vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) gekippt worden waren.

Richter Christian Böhm ging in seiner Urteilsbegründung nun auf die einzelnen Anklagevorwürfe gegen die Angeklagten ein, und entkräftete sie. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und dessen Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, hätten die anderen getäuscht, so der Richter. Elsner war im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er viereinhalb Jahre Haft abgesessen hatte. Zwettler war rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, aus gesundheitlichen Gründen wurde er für vollzugsunfähig erklärt.

“Es gibt keine Rechtspflicht eines international tätigen Investmentbankers, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenze (der BAWAG, Anm.) zu kontrollieren”, so der Richter zum Freispruch Flöttls

(APA)

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