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Richter zitiert Elsner in den Gerichtssaal

Für Ex-BAWAG-Generaldirektor Elsner dürfte es nach einem aktuellen Gutachten nun sehr schwer geworden sein, noch einen Grund für ein neuerliches Nichterscheinen vor dem Gericht beim zweiten BAWAG-Prozess zu finden.

Der gerichtlich beeidete Sachverständige und Kardiologe Günter Steurer sei zum Ergebnis gekommen, dass bei Elsner die Verhandlungsfähigkeit gegeben wäre, berichtete Richter Böhm.

Bisher war Elsner zweimal in der Neuauflage dieses Prozesses nicht zur Verhandlung gekommen. Sehr zur Verärgerung von Böhm ohne Vorankündigung. “Das Gutachten steht den medizinischen Ergebnissen mehrerer Ärzte diametral entgegen, was auf die Befangenheit des Gutachters hinweist”, ließ Elsner umgehend über seinen Anwalt Jürgen Stephan Mertens ausrichten. Details des neuen Gutachtens wollte Böhm heute nicht erörtern, da es der Betroffene selbst noch nicht habe.

Nach derzeitiger Planung wird Elsner für Dienstag und Mittwoch nach Pfingsten, also den 29. und 30. Mai, vorgeladen. Eine externe Einvernahme kommt laut Gerichtsbeobachtern nicht in Frage, zumal Elsner nicht Zeuge, sondern Angeklagter sei. Grund ist eine Subsidiaranklage der BAWAG, mit der sie sich auf diesem Wege seine Pensionsabfindung in Höhe von rund sechs Millionen Euro zurückholen will. Und wenn Elsner laut Gutachter außerhalb des Gerichtes sprechen kann, kann er es auch innerhalb des Gerichtes, hieß es.

Am sechsten Prozesstag am Montag standen plangemäß die Themenkomplexe “Unibonds” und “Capper” am Programm. Vor allem der Mitangeklagte Peter Nakowitz, die ehemalige “rechte Hand” von Elsner, wurde wegen einer möglichen Mitverantwortung beim Themenkomplex Unibonds intensiv befragt. Am Dienstag und am Mittwoch wird der zweite BAWAG-Prozess mit der Einvernahme von Zeugen fortgesetzt.

 

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