Seit Mitte Juli stehen in dem Mega-Wirtschaftsprozess neun Angeklagte wegen des Vorwurfs der Untreue bzw. Beihilfe dazu mit einem Schadensausmaß von 1,44 Mrd. Euro (laut Anklageschrift) vor einem Schöffengericht. Von den neun Beschuldigten sitzt lediglich Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner in Untersuchungshaft. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Am Montag, dem 46. Verhandlungstag, wird die Ehefrau des angeklagten Ex-BAWAG-Chefs, Ruth Elsner, in den Zeugenstand treten. Ruth Elsner war von der Verteidigung ihres Mannes als Zeugin nominiert worden. Auch Anne Eisenhower, die Gattin des ebenfalls angeklagten Investmentbankers Wolfgang Flöttl, hatte im Prozess bereits als Zeugin ausgesagt.456
Ebenfalls am Montag wird Herbert Taucher, der Geschäftsführer der BAWAG International Finance (BIF) in Dublin, als Zeuge befragt. Über die irische BAWAG-Tochter BIF liefen die Finanzierungen der BAWAG für Flöttls Spekulationsgeschäfte. Auch Josef Burianek, der frühere Buchhaltungschef des ÖGB, tritt am Montag in den Zeugenstand.456
Am Dienstag werden dann die BAWAG-Mitarbeiterin Renate Zartler-Schwob, und Direktor Hermann Ziegler, pensionierter Chef der BAWAG-Bilanzabteilung, als Zeugen befragt.456
Am Mittwoch wird Kurt Pribil, Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Zeuge aussagen. Anschließend tritt Ingrid Winter-Reumann, die ehemalige Leiterin der BAWAG-Fachabteilung Beteiligungen, im Verfahren bereits zum zweiten Mal in den Zeugenstand. Über die Abteilung Beteiligungen wurden die “Sondergeschäfte” der Bank mit Flöttl abgewickelt.456
Am Donnerstag stehen dann die früheren BAWAG-Aufsichtsräte Brigitte Jakubovits und Josef Cerny sowie Rechtsanwalt Harry Neubauer im Zeugenstand.456
Nach weiteren Zeugeneinvernahmen im November ist dann im Dezember Verhandlungspause, auch in den ersten zwei Jänner-Wochen wird nicht verhandelt. Mitte Jänner soll der Sachverständige Fritz Kleiner sein Gutachten dem Gericht vorlegen, das dann an weiteren Verhandlungstagen erörtert wird. Wann die neun Angeklagten ein Urteil erwarten können, darüber gibt es verschiedene Prognosen: Von Ende Jänner bis Juni reichen die Spekulationen für einen Urteilstermin. Der Zeitplan wird wesentlich von den Beweisanträgen der Verteidiger und vom Gutachter abhängen, der eventuell Mitte Jänner erst ein Zwischengutachten abliefert.