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BAWAG-Prozess: Elsner über Urteil "schockiert"

Elnser sei "schockiert" über das Urteil im zweiten BAWAG-Prozess.
Elnser sei "schockiert" über das Urteil im zweiten BAWAG-Prozess. ©APA/Sujet
Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner sei vom im zweiten BAWAG-Prozess gefällten Urteil "schockiert", sagte dessen Anwalt Andreas Stranzinger. Er habe darüber nach der Urteilsverkündung mit Elsner gesprochen und ihm das Urteil erklärt.
Freispruch für Flöttl und Banker
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“Wir beide sind schockiert über den Umstand, dass nicht aufgeklärt wurde, dass auch der zweite Rechtsgang in der Form völlig mangelhaft geblieben ist und wir alle nicht wissen, was tatsächlich mit den Geldern passiert ist, was tatsächlich Flöttl gemacht hat”, sagte Stranzinger.

Das, was heute von Richter Christian Böhm gesagt wurde, müsse auch für Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz gelten. “Elsner sagt ganz klar, wenn es die anderen nicht wussten oder nicht wissen konnten, was passiert ist, und den anderen auch keine subjektive Tatseite unterstellt werden kann, dann hat er auch keine subjektive Tatseite”, so Stranzinger.

“Wenn Flöttl nicht wusste, was mit dem Geld passierte, wenn Flöttl nicht wusste, wie riskant die getätigten Investitionen sind, er als Experte und als Investmentbanker, wie sollte es Elsner wissen?” Insofern komme auch Elsner nach diesem Urteil die fehlende subjektive Tatseite zugute und müsste auch bei Elsner mit Freispruch vorgegangen werden, argumentiert Stranzinger.

BAWAG-Prozess: Elsner will “kämpfen”

Über den tatsächlichen Verbleib der verspekulierten BAWAG-Gelder habe sich keiner gekümmert, offensichtlich interessiere dies auch keinen, zumindest bis dato. “Wir werden weiter kämpfen, wir werden die Möglichkeit der Wiederaufnahme ergreifen”, kündigte Stranzinger an. “Dieses Ergebnis schreit nach einer Wiederaufnahme”.

“Das Publikum hat die Entscheidung heute mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen”, nicht weil die Freisprüche kritisiert worden seien, sondern weil wir alle jetzt nicht schlauer seien als vor zwei Jahren, meint der Anwalt. “Aufklärung ist nicht passiert, wir wissen in Wahrheit nicht, was passiert ist”, so Stranzinger.

Was bleibe, sei eine Enttäuschung, dass es sich die Strafverfolgungsbehörden wieder einmal leicht gemacht hätten, den Sachverhalt nur marginal aufgeklärt hätten und letztlich die Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten wie beim ersten Rechtsgang blieben. “Der Richter hat es sich einfach gemacht, warum soll ich noch groß die Wahrheit erforschen, ich verlese, was im ersten Rechtsgang passiert ist”, so Stranzinger. Der Staatsanwältin wirft er vor, diese Änderung nicht bewirkt zu haben. “Die Erforschung der materiellen Wahrheit ist heute nicht passiert”.

Elsner-Anwalt findet Urteil enttäuschend

Das Urteil könnte laut Stranzinger auch ein “beängstigendes Präjudiz” für die Zukunft darstellen: “Dieses Urteil ist eine Bedienungsanleitung für sämtliche Vorstände und Aufsichtsräte in Österreich, die kommen locker bei jedem Strafrichter vorbei, wenn ein Untreueverdacht im Raum steht, wenn sie sagen: mangels Sach- und Fachwissen kann ich das nicht beurteilen, deshalb trifft mich auch keine subjektive Tatseite”, so der Elsner-Anwalt.

Der Richter habe sich bei Elsner, Zwettler und Nakowitz streng an die Vorgaben des OGH gehalten, und dann die interessante Differenzierung durchgeführt: die sind schuldig, die anderen sind es nicht, weil keine subjektive Tatseite nachzuweisen sei. Enttäuschend sei, dass sich bis heute keine der Strafverfolgungsbehörden bemühe, aufzuklären, was wirklich passiert ist.

(APA)

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