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Baurechtsverwaltung amKumma kommt doch nach Koblach

Krise amKumma ist überwunden, neue „Spielregeln“ für künftige Entscheidungen wurden erarbeitet.
Zusammenarbeit amKumma

amKumma. (HBR) Schon seit mehreren Jahren wird die Zusammenarbeit in der Region amKumma groß geschrieben und eine Reihe innovativer Initiativen zeugen zweifelsohne vom Erfolg dieser Kooperation. Die geplante gemeinsame Baurechtsverwaltung wurde jedoch für die Mitgliedsgemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder fast zum Stolperstein. Denn, dass Baurechtsangelegenheiten in der Kummebergregion von einer Stelle aus bearbeitet werden sollen, war für die Gemeinden klar. Die Standortfrage indes löste Ende Dezember eine Krise aus. Diese konnte nun beigelegt werden, wie Bürgermeister Rainer Siegele bei der Gemeindevertretungssitzung am 27. Mai berichtete. Nun ist es gewiss, die Baurechtsverwaltung kommt doch nach Koblach. Zur Vorgeschichte: Nachdem im Vorstand des Vereins amKumma keine Einigung über den Standort erzielt werden konnte, wurde die Standortfrage – Koblach oder Götzis – im Dezember der Vollversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Diese, nicht bindende Abstimmung, ging 16:9 für Koblach aus. Emotionale Debatten in einer angespannten Stimmung zogen sogar eine existenzielle Krise der Kooperation amKumma nach sich. „Ich bin von der Opposition aufgefordert worden, Schritte zum Austritt aus der gemeinsamen Arbeit einzuleiten“, gibt Siegele einen Einblick. Doch so weit kam es nun doch nicht.

 

Spielregeln für Zusammenarbeit

Die vier Bürgermeister der Region, Gottfried Brändle, Werner Huber, Fritz Maierhofer und Rainer Siegele, haben im Rahmen eines Workshops am 14. Mai, der von Dr. Klaus Wirth vom Zentrum für Verwaltungsforschung begleitet wurde, die internen Beziehungen und Entscheidungsfindungsprozesse erörtert und gemeinsame Spielregeln der Zusammenarbeit und der Entscheidungsfindung erarbeitet. Dabei ist es gelungen, eine Lösung für die noch offene Standortfrage der geplanten Baurechtsverwaltung zu finden. So wird der operative Standort in der Gemeinde Koblach sein, der Sitz der dahinterstehenden Verwaltungsgemeinschaft jedoch in Götzis. Das heißt, das von Götzis kommende Personal wird in Koblach tätig sein. Angestrebter Termin der Realisierung ist Oktober d. J.

 

Fundament

Im Rahmen der festgelegten Spielregeln, die als Fundament für die künftige Zusammenarbeit gelten sollen, versichern sich die Gemeinden der Region, gegenseitig den weiteren Ausbau von Kooperationen zu fördern. Jeder Gemeinde steht es aber frei, Kooperationen mit einer Gemeinde oder Gemeinden außerhalb der Region, einzugehen, mit der Verpflichtung, diese Teilkooperationen immer im Voraus im Vorstand offen zu legen.  In Sachen Entscheidung bekennt sich der Vorstand zum Einstimmigkeitsprinzip. Klar definiert ist auch das Beziehungsmanagement.  „Wir sind uns alle bewusst, dass unabhängig vom klaren und von allen ausgesprochenen Willen zur Zusammenarbeit in der Region, jede Gemeinde vitale Eigeninteressen hat und diese auch vertreten darf“, heißt es. Wichtig sei jedoch, immer einen fairen Interessensausgleich anzustreben und dabei Grundwerte, wie ein respektvoller und fairer Umgang, Ausschluss von einseitigen Gewinner-Verlierer-Spielen oder Kommunikation auf Augenhöhe, zu praktizieren. Auch verpflichten sich die Partner, wenn eine Maßnahme einer Gemeinde negative Auswirkungen auf eine Nachbargemeinde haben könnte, diese vorab zu informieren und möglichst das Einvernehmen anzustreben. „Durch das Überwinden der Krise hat die Zusammenarbeit amKumma gewonnen und mit den erarbeiteten „Spielregeln“ wurde sie auf eine neue Qualität gehoben“, zeigt sich Siegele optimistisch.

 

Aufgaben der Generalversammlung

Für die weitere Entwicklung der Kooperaton sieht es der Vorstand als sinnvoll an, wenn noch heuer ein genereller Entwicklungspfad erarbeitet wird, welche Projekte in den kommenden fünf bis zehn Jahren angestrebt werden. Nach gewonnener Erfahrung durch die Standortdebatte soll ebenso noch klar definiert werden, welche Entscheidungskompetenzen die Gemeinden an die Vollversammlung abtreten können und welchen Stellenwert eine solche Vollversammlung hat. Dabei ist schon jetzt klar, dass im Vorstand nicht einvernehmlich getroffene Entscheidungen hinkünftig nicht mehr der Vollversammlung vorgelegt werden. 

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