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Baulandhortung: Landtag beschließt Gesetzesnovellen

©VOL.AT/Stiplovsek
Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch mit dem Beschluss der Novellen zum Raumplanungs- und zum Grundverkehrsgesetz Schritte gegen die Baulandhortung gesetzt.

Künftig muss ein neu gewidmetes Grundstück innerhalb von sieben Jahren bebaut werden, zudem gilt beim Erwerb von unbebauten Grundstücken nun eine Grenze von fünf Hektar.

SPÖ lehnt Novellen ab

Die Novellen wurden von den 36 Abgeordneten mit großer Mehrheit angenommen. Für die Neufassung des Raumplanungsgesetzes stimmten die Mandatare der Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie der FPÖ (31 von 36 Abgeordneten), beim Grundverkehrsgesetz stimmten darüber hinaus die NEOS zu (insgesamt 33 Abgeordnete). Lediglich die SPÖ lehnte beide Novellen ab.

Die Gesetze sollen neben der Verhinderung der Baulandhortung auch eine gewisse Mobilität von Bauflächen erreichen, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherstellen sowie die Sicherung von Flächen für die Wirtschaft und die Landwirtschaft gewährleisten. Wer etwa gegen die Sieben-Jahres-Frist zur Bebauung verstößt, muss entweder das Grundstück der Gemeinde zum Verkauf anbieten oder nimmt – ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten – eine Rückwidmung in Kauf. Die neue Regelung gilt aber nicht für bereits gewidmete Bauflächen.

“Ausfransen” der Siedlungsränder

Neu ist ebenso die eingezogene Erwerbsgrenze von unbebauten Grundstücken – wer schon fünf Hektar besitzt, darf nicht noch mehr dazukaufen – oder auch die Verpflichtung der Gemeinden, bis zum Jahresende 2022 ein räumliches Entwicklungskonzept zu erstellen. Die Kommunen sind darüber hinaus verpflichtet, in diesen Konzepten Siedlungsschwerpunkte und Verdichtungszonen auszuweisen. Ein weiteres “Ausfransen” der Siedlungsränder soll es nicht mehr geben.

Weiters wurde festgelegt, dass neue Einkaufszentren mindestens zwei Stockwerke umfassen und der überwiegende Großteil der Parkplätze in Parkgaragen oder auf Gebäuden Platz finden müssen. Für den gemeinnützigen Wohnbau werden Vorbehaltsflächen eingeführt.

“Sparsam mit Grund und Boden umgehen”

Der zuständige Landesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP) sprach hinsichtlich der beiden Gesetze von einer Gratwanderung. Einerseits gehe es um den Schutz des Eigentums, andererseits aber auch um notwendige Eingriffe. Er wies darauf hin, dass in Vorarlberg in den vergangenen 20 Jahren die Bevölkerung um beinahe 50.000 Personen angewachsen ist, die Zahl der Arbeitsplätze um knapp 40.000. “Und dies natürlich vorwiegend im Ballungsraum, der 18 Prozent der Landesfläche ausmacht”, so Rüdisser.

Landesrat Johannes Rauch (Grüne) räumte – wie auch Rüdisser – ein, dass die Gesetze keinesfalls “perfekt” und am Ende ein Kompromiss seien. Die Politik greife ein, weil der Markt aus dem Ruder gelaufen sei. Ob die Gesetze die beabsichtigte Wirkung zeigen, werde man sehen.”Wir müssen sparsam mit Grund und Boden umgehen. Die hohen Preissteigerungen am Grundstücksmarkt haben natürlich auch Auswirkungen auf die Preise am Wohnungsmarkt”, so Rauch in einer Aussendung nach der Landtagssitzung. “Mit Hilfe des neu geschaffenen Instrument des Bodenfonds können Land und Gemeinden nun aktive Bodenpolitik betreiben. Sie können fortan strategisch wichtige Grundstücke für Projekte im Bereich des leistbaren Wohnen kaufen.”

“Glas halbvoll”

Dieter Egger (FPÖ) wollte das Glas “halbvoll und nicht halbleer” sehen, weshalb die Freiheitlichen zustimmten. Für Manuela Auer (SPÖ) hingegen war das Glas halbleer. Die Gesetze seien “zahnlos, mutlos und visionslos”, stellte sie fest. Stattdessen empfahl sie einen Blick in die Schweiz oder nach Südtirol. Sabine Scheffknecht (NEOS) hielt die Zielsetzungen der Gesetze für richtig, lehnte die Raumplanungsnovelle aber ab – die Eingriffe in die Eigentumsrechte seien zu schwerwiegend, das Kirchturmdenken bleibe verankert, so ihre Begründung.

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