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Bauchschuss nach Streit um Matratze in Wien-Simmering: 15 Jahre Haft

Zu 15 Jahren Haft wurde der Angeklagte verurteilt
Zu 15 Jahren Haft wurde der Angeklagte verurteilt ©APA (Sujet)
Beim Prozess um einen Bauchschuss nach einem handgreiflichen Streit um eine Matratze, der am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht geführt wurde, steht das Urteil nun fest. Der Angeklagte ist des versuchten Mordes schuldig gesprochen worden.
Prozessbeginn in Wien
Opfer erlag Verletzungen
Zwei Verdächtige festgenommen
Bauchschuss in Simmering

Der Mann, ein gebürtiger Tschetschene, der am 16. März 2013 einem Landsmann mit einer Pistole in den Bauch geschossen hatte, weil dieser im Zuge einer Rauferei den Bruder des Angeklagten verletzt hatte, muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Entscheidung war knapp

Die Geschworenen entschieden knapp mit 5:3 Stimmen für versuchten Mord. Zuvor hatte der Verteidiger von Kaschen K. noch versucht, für seinen Mandanten absichtlich schwere Körperverletzung “herauszuholen”. Doch im Endeffekt wog die Tatsache, dass der 27-Jährige seinen Kontrahenten aus nächster Nähe so schwer verletzte, dass dieser um ein Haar verblutet wäre, schwerer. Überdies schenkte das Schwurgericht den Beteuerungen des Angeklagten, er habe in Panik gehandelt, keinen Glauben.

Täter besorgte rasch Pistole

Immerhin verstrichen von der Nachricht der Verletzung seines Bruders bis zum Schuss mehrere Stunden, in denen der 27-Jährige 200 Euro in den Kauf einer Pistole investierte. Die Tatsache, dass die auf Dauerfeuer eingestellte Waffe jedoch defekt war, sei dem Angeklagten bewusst gewesen. “Er ist überhaupt kein gewalttätiger Mensch, seine Bekannten beschreiben ihn als sehr nett und hilfsbereit”, sagte der Verteidiger.

Der Streit um die Matratze

Sein älterer Bruder Hussein war am 16. März mit Landsmann Adam K. (40) auf offener Straße in Streit geraten. Es ging um 50 Euro und eine Matratze. Das spätere Opfer im Zeugenstand: “Wir kannten uns, waren befreundet. Wir hatten nie zuvor Probleme miteinander, haben uns oft gegenseitig besucht.” Zwischen Hussein K. und ihm habe es eine Auseinandersetzung gegeben, allerdings keine heftige. “Nach der Rauferei haben wir uns die Hände geschüttelt, wie das unter echten Männern üblich ist.”

Doch in der darauffolgenden Nacht läutete es plötzlich an der Wohnungstür von Adam K. Vor ihm stand Kaschen K., der Bruder von Hussein, und forderte den 40-Jährigen auf mitzukommen. “Das ganze hat nicht länger als 30 Sekunden gedauert”, so das Opfer. “Ich bin nicht hier um zu reden”, habe der Beschuldigte gesagt – und gefeuert. “Danach ist er sofort weggelaufen. Als ich mich aufgerappelt hatte, sah ich, dass ich ein Loch im Bauch habe.”

Handhaltung: Ziel Bein oder Bauch?

Für viel Diskussionsstoff in der Verhandlung sorgte die Armhaltung des Angeklagten bei der Schussabgabe. Während sein Verteidiger betonte, der Arm sei eindeutig nach unten gegangen – gleichbedeutend mit der Absicht, Adam K. lediglich ins Bein zu schießen – zeigte sich der Staatsanwalt überzeugt davon, dass der in der Handhabung der Waffe ungeübte Kaschen K. unmöglich in der Lage gewesen sei zu zielen. Überdies wäre es laut Gutachten des Schusssachverständigen denkbar, dass der 27-Jährige zwei Mal abgedrückt haben könnte, die defekte Pistole jedoch nur einen Schuss abgab.

Der Tschetschene erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil zu dem Bauchschuss in Simmering ist somit nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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