Bau von Wasserversorgungsanlagen in Meiningen
In einem dritten(!) Anlauf wollen nun erneut die Gemeindeobigen der Gemeinde Meiningen mit der Agrargemeinschaft Meiningen die Wasserlieferung von Meininger Grund-/Trinkwasser für 99 Jahre mit jeweils automatischer Verlängerung um jeweils 5 Jahre an die Wassergenossenschaft Rankweil, mittels eines bereits lang umstrittenen Dienstbarkeitsvertrages, durchbringen.
Zwei Mal NEIN
Am 17.Mai 2009 sagte das Volk in der Volksabstimmung mit 97,51% „NEIN“ zu zentralen Trinkwasserversorgung.
Ein klares „NEIN“ war es auch in der Vollversammlung der Bürger/innen der Agrargemeinschaft am 28.4.2012 zum Wasserverkauf an Rankweil mittels Dienstbarkeitsvertrag.
Jetzt soll derselbe nur etwas abgeänderte Dienstbarkeitsvertrag über eine Wasserlieferung an die Wassergenossenschaft Rankweil am 28.2.2013 erneut zur Abstimmung in der Agrargemeinschaft kommen. Dieser erneute Vorstoß, nur 10 Monate nach dem letzten „NEIN“, einen solchen Vertrag durchzusetzen, ist unter den gegebenen Umständen nicht mehr nachvollziehbar.
Die Gemeinde ist, gemäß den Statuten in einer solchen Abstimmung der Agrargemeinschaft, durch den Bürgermeister vertreten, welcher somit die Nicht-Agrar-Bürger/Innen von Meiningen mit seiner Stimme (=30%) vertritt. Diese Stimme zählt auch am 28.2.2013 wieder mit 30% (30% der Anwesenden der Vollversammlung). Was viele Nicht –Agrarbürger/innen nicht wissen: Bei der vorgenannten letzten Abstimmung am 28.4.2012 hat der Bürgermeister mit seinem 30% Stimmrecht dem Wasserverkauf an Rankweil zugestimmt.
Der Dienstbarkeitsvertrag Im Vertrag finden sich mehrfach Vertragspunkte, die zweifelsfrei erkennen lassen, dass es zwei Wasserversorgungsanlagen geben soll. Eine für Meiningen und eine für Rankweil. So unter Punkt IX:
“Diese Verpflichtungen treffen die Dienstbarkeitsberechtigten nur für ihre jeweils eigenen Wasserversorgungsanlagen …“. (Ausschnitt letzter Satz) So werden auch unter Punkt VIII. mind. zwei Wasserversorgungsanlagen genannt „Die Agrargemeinschaft ….als Grundeigentümerin ist verpflichtet sämtliche allenfalls für die Errichtung der Wasserversorgungsanlagen erforderlichen Zustimmungserklärungen…..“. (Auszug dazu aus Abschnitt 1)
Unter Punkt XII. heißt es: “Für die mit Planung, Errichtung und dem Betrieb der jeweiligen Wasserversorgungsanlagen verbundenen Kosten kommen die Dienstbarkeitsberechtigten jeweils in dem von ihnen verursachten Umfang selber auf“
Unter Punkt VII. steht, dass die Gemeinde Meiningen die Wasserversorgungsanlage nur zu Sicherungszwecken errichtet. Man hat mit dieser Formulierung der geplanten zentralen Trinkwasserversorgung neuerdings den Namen „Sicherungsversorgung“ gegeben, was die Bevölkerung über die Fakten hinweg täuschen soll, dass eine oder zwei Wasserversorgungsanlagen mit allem was dazugehört für Meiningen errichtet werden soll. Kosten in Millionenhöhe kämen in der Folge auf Meiningen zu. Meiningen hat sich aber in der Volksabstimmung klar gegen eine solche Errichtung ausgesprochen. Außer Zweifel steht auch die Tatsache, dass das Land Vorarlberg hinter diesem Vorhaben steht. Seit Jahrzehnten wird eine zentrale Wasserversorgung für Meiningen gefordert. Nur massiver Widerstand der Bevölkerung konnte dies bis dato verhindern.
Unter Punkt III. geht es bereits um den Regel- Wasserbezug für Meiningen: “Der Gemeinde wird mit dem ggs. Dienstbarkeitsvertrag ein Wasserbezugsrecht zu dem Zwecke eingeräumt, die Versorgung der Gemeinde Meiningen mit Trink-und Nutzwasser sicherzustellen,…….“ (Auszug Abschnitt 2)
Wohin sollen also die so jährlich geförderten Millionen Kubikmeter Wasser, gegebenenfalls sogar aus zwei Wasserversorgungsanlagen, fließen – wenn Rankweil gar kein Wasser braucht.
Eine sehr fragwürdige Sache ist die Tatsache, dass Rankweil (siehe eigene Angaben des Herrn Engler in der Aussendung der Agrargemeinschaft an einen Haushalt vom Februar 2013) aktuell gar kein Wasser braucht. In einer Aussendung (siehe Radio Vorarlberg in Vol.at/ 27.4.2012) sagte der Bürgermeister Thomas Pinter (Auszug wörtlich) “Rankweil suche seit Jahrzehnten nach einem zusätzlichen Standbein in der Wasserversorgung….” Weiteres spricht er von geringem baulichem Aufwand für die „NUR“ drei Kilometer Wasserleitung. Immer wieder sprachen die Zuständigen in der Vergangenheit von einer Art Hilfestellung dem Nachbar Rankweil gegenüber, denn Rankweil brauche ja das Wasser dringend. Das ist alles nicht wahr und sehr widersprüchlich. Die Verantwortlichen werden so immer unglaubwürdiger. Nach der Errichtung würde die WG Rankweil auch Wasser fördern und fortleiten wollen, schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Investition. Da eine behördliche Genehmigung nach dem Wasserrechtsgesetz auch für die WG Rankweil einen Bedarfsnachweis verlangt, stellt sich zwingend die Frage, warum denn die WG Rankweil ein Pumpwerk (baurechtliche Bewilligung) bauen will, wenn für den Betrieb des Brunnens(=wasserrechtliche Bewilligung) der zwingend notwendige Bedarfsnachweis nicht vorhanden ist? Wer also bezieht dann nach Vertragsschluss unser Wasser (über Rankweil), das gemäß dem ggs. Vertrag von der WG Rankweil gefördert, gespeichert, aufbereitet, verteilt und weitergeleitet werden darf. Eine Beschränkung des Verteilerweges für Rankweils Wasser findet sich zwar im Vertragswerk, wäre aber leicht manipulierbar (Bsp. Rankweil gibt sein Wasser im Verbund weiter und verwendet Meininger Wasser für das Rankweiler Gemeindegebiet) Es stellt sich überhaupt zwingend die Frage wer nach Vollendung des Bauwerkes um die wasserrechtliche Bewilligung für die Konsenswassermenge von 60s/l ansuchen wird. Dieses sehr wichtige Detail fehlt interessanterweise im Vertrag.
Unbestätigten Informationen zufolge könnte ein Bedarfsnachweis für Meiningen leicht geschaffen werden, nämlich wenn Meiningen vorerst Leitungen in die öffentlichen Gebäude und zu den jetzt kommenden Vogewosi-Wohnbauten im ehemaligen Zollhausareal legt. (=zentrale Wasserversorgung)
Im Vertrag ist auch ein limitierter Wasserbezug von 1 MIO Kubikmeter/pro Jahr für Rankweil vorgesehen – jedoch in einem anderen Abschnitt heißt es wieder, dass der Überbezug lediglich neuer Preisabsprachen und der Zustimmung der Agrargemeinschaft bedarf. D.h. der Menge der Wasserförderung ist künftig keine Grenze gesetzt wenn dies die Vertragspartner wollen und Rankweil zahlt. Dies ohne Mitsprache der Bevölkerung von Meiningen, vor allem denen die keine Agrarbürger/Innen sind.
Meiningen hat dann, wenn diesem Vertrag zugestimmt wird, jedenfalls eine Wasserversorgungsanlage oder zwei, bestehend aus Grundwasserpumpwerken und Transportleitungen. Es werden nicht nur ganz andere Zielsetzungen hinter diesem Vertragswerk vermutet, sondern der ganze Wortlaut des Vertrages (siehe oben) weist darauf hin. Meiningen braucht und will keine Wasserversorgungsanlage -keine Wasserleitung- keine zentrale Trinkwasserversorgung. Man bedenke, dass die Sicherheit in einem Notfall bei 400-500 dezentralen Wasserversorgungsanlagen wie in Meiningen, sehr hoch ist ,-viel höher als bei nur einer einzigen zentralen Wasserleitung, die leichter zur Gänze kontaminiert sein kann. Laut Vertragstext, soll der Gemeinde Meiningen, mit dem gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag, ein Wasserbezugsrecht zu dem Zwecke eingeräumt werden, die Versorgung der Gemeinde Meiningen mit Trink- und Nutzwasser sicherzustellen, also insbesondere für den Fall, dass die Versorgung über Hausbrunnen, beispielsweise bei Kontamination der Hausbrunnenwässer, gefährdet ist. Diese Formulierung bedeutet nicht, wie vielleicht viele fälschlicherweise aus dem Vertragsentwurf herauslesen, dass für Meiningen im Falle des Notfalles dadurch eine Notversorgung automatisch hergestellt wäre und einfach Wasser in die Häuser weitergeleitet werden kann. Dazu bräuchte es logischerweise bereits verlegte Wasserleitungen und Anschlüsse zu jedem Haus! Keine Frage also, dass das was hier gebaut werden soll, die zentrale Trinkwasserversorgung ist. Zu erwähnen ist auch noch dass das Wasserrechtsgesetz klare Vorgaben hat, wann ein Zwangsanschluss von Gesetzes wegen notwendig wird, gegen den sich dann kein Hausbrunnenbesitzer erfolgreich wehren könnte(WRG 1959 § 36. (1) Hier genügt bereits eine geringe Kontaminierung des Wassers. Gutachten, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen, sind schnell erstellt usw. Hier steht der Willkür Tür und Tor offen. Diesen gezielten schrittweisen Vorbereitungen zur Errichtung der Zentralen Wasserversorgung in Meiningen muss Einhalt geboten werden. Die Wasserentnahme aus unseren Hausbrunnen auf unseren Grundstücken ist bis heute ein Eigentumsrecht, das Recht auf diese Wasserentnahme liegt beim Hauseigentümer. Der Eingriff oder die Beschneidung dieses Rechtes in irgendeiner Form und Weise ohne Zustimmung der Betroffenen, kommen einer kalten Enteignung gleich. Zu hinterfragen ist auch, ob denn ein solcher massiver Eingriff in Eigentumsrechte der Meininger Haus-und Grundbesitzer/Innen, durch eine Agrargemeinschaft (= ca. 190 Personen)und /oder der Gemeinde überhaupt zulässig ist. Ganz klar greift ein solcher Wasserverkauf ohne Zustimmung jedes einzelnen berechtigten Hausbrunnenbesitzers/In zu diesem Vertragswerk, in dessen Rechte ein.
Geschätzte Bürger/Innen der Agrargemeinschaft Meiningen!
Am 28.2.2013 soll in der Vollversammlung der Agrargemeinschaft erneut über den Dienstbarkeitsvertrag über eine Wasserlieferung für mindestens 99 Jahre nach Rankweil abgestimmt werden. Es gibt viele Gründe das Vertragswerk abzulehnen, insbesondere aber ist zu hinterfragen, warum dieser Vertrag kommen soll, wenn Rankweil doch gar kein Wasser braucht. 2. ist es eine Angelegenheit, die das ganzen Dorfvolk etwas angeht –alle Hausbrunnenbesitzer/Innen betrifft- es sollte also nicht nur in der Agrargemeinschaft entschieden werden. 3. finden sich unausgereifte Formulierungen- juristisch gesehen- Schwachstellen im Vertrag, die Auslegungstheorien und möglichen unerwünschten und unabsehbaren, weitreichenden Konsequenzen, Tür und Tor öffnen und es ist im Vertrag permanent von zwei Wasserversorgungsanlagen die Rede und es steht nicht drin wer dann die Anlagen betreibt.
Wer also im Zweifel auf der sicheren Seite sein will – wem die Beibehaltung seiner Trinkwasserversorgung mittels Hausbrunnen für seine Kinder und Kindeskinder am Herzen liegt- muss „NEIN“ sagen zu diesem umstrittenen Vertragswerk das Meiningen nicht braucht.
Wichtig ist euer zahlreiches Erscheinen, jede „NEIN“-Stimme zählt- jede Stimme kann beitragen, die Grundsteinlegung für eine zentrale Wasserversorgung zu verhindern.