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Barlach zieht Klage gegen Suhrkamp-Chefin zurück

Hans Barlach hat in Verfahren klein beigegeben
Hans Barlach hat in Verfahren klein beigegeben
Im Streit um den Suhrkamp Verlag hat Miteigentümer Hans Barlach eine Klage gegen Verlagschefin Ulla Unseld-Berkewicz zurückgezogen. Der 58 Jahre alte Medienunternehmer kam damit am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einer drohenden Prozessniederlage zuvor. Über das Ende der Insolvenz für den traditionsreichen Verlag ist aber noch nicht entschieden.


Barlach hatte der Verlagschefin nachträglich verbieten lassen wollen, über ihren eigenen Sanierungsplan für das angeschlagene Unternehmen abzustimmen. Nachdem der Vorsitzende Richter Dietmar Zeitz in der Berufungsverhandlung deutlich machte, dass er Barlachs Anliegen für unbegründet hält, zog dieser seinen Antrag von sich aus zurück.

Der von Unseld-Berkewicz vorgelegte Insolvenzplan sieht vor, den Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Barlach, der 39 Prozent am Unternehmen hält, würde dadurch weitreichende Mitspracherechte verlieren. Schon im vergangenen Herbst hatte er deshalb versucht, die Familienstiftung von Unseld-Berkewicz von der Abstimmung über das Konzept ausschließen zu lassen.

Das Oberlandesgericht hob jedoch schon damals eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts vorläufig auf. Die Verlegerin, die 61 Prozent der Anteile hält, konnte deshalb bei der Gesellschafterversammlung am 22. Oktober wie beabsichtigt mit über den Plan befinden. Er wurde mit klarer Mehrheit angenommen.

Mit Blick auf diese Entscheidung erklärte Richter Zeitz am Dienstag, Barlachs Anliegen habe sich erledigt, ein nachträglich ausgesprochenes Zustimmungsverbot “ginge ins Leere”.

Suhrkamp-Anwalt Hauke Witthohn sagte der Nachrichtenagentur dpa, damit habe das Oberlandesgericht erneut eine für Barlach zunächst positive Entscheidung wieder aufgehoben. Dessen Anwalt sieht dagegen in dem Sanierungskonzept einen “Missbrauch des Insolvenzrechts”.

Die beiden Suhrkamp-Gesellschafter sind seit Jahren zutiefst zerstritten. So wehrt sich Barlach auch in weiteren Verfahren gegen seine Entmachtung. Ende Jänner legte er Beschwerde gegen die gerichtliche Genehmigung des Insolvenzplans ein. In Karlsruhe läuft eine Verfassungsbeschwerde, weil er sich in seinen Grundrechten beschnitten sieht.

Am 6. Mai will das Frankfurter Oberlandesgericht zudem entscheiden, ob er durch die Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung von 2011 in seinen Informationsrechten eingeschränkt wurde.

Beendet ist inzwischen ein Verfahren, in dem sich Barlach und Berkewicz gegenseitig als Gesellschafter ausschließen lassen wollten. Die Zurückweisung der Klagen durch das Frankfurter Landgericht sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher mit.

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