30.000 Franken eingenäht in der Hose
An der Zollabfertigungsstelle „Fähre“ kontrollierten Beamte einen 66-jährigen mazedonischen Staatsangehörigen, der aus der Schweiz einreiste und auf dem Weg nach Nordmazedonien war. Bei der Befragung im Rahmen einer Barmittelkontrolle gab der Mann zunächst nur 2.500 Schweizer Franken an.
Doch die Zollbeamten wurden misstrauisch – bei einer genaueren Kontrolle entdeckten sie weitere 30.000 Franken, die in die Innenseite seiner Hose eingenäht waren. Damit führte der Mann insgesamt 32.500 Franken mit sich. Eine erforderliche schriftliche Anmeldung hatte er nicht vorgenommen. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er zahlte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 8.600 Franken.
30.000 Franken im BH versteckt
Nur zwei Tage später versuchte eine 41-jährige mazedonische Staatsbürgerin, ebenfalls wohnhaft in der Schweiz, über den Flughafen Friedrichshafen nach Skopje auszureisen. Auch bei ihr entdeckten Zollbeamte eine nicht angemeldete Summe Bargeld – in diesem Fall 30.000 Schweizer Franken, versteckt im Büstenhalter.
„Die Frau hatte die Bargeldanmeldung unterlassen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre“, teilte der Zoll mit. Die Weiterreise wurde ihr erst nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von rund 8.500 Euro gestattet. Auch gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Zoll erinnert an Anmeldepflicht
Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende bei der Einreise nach Deutschland verpflichtet sind, Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro schriftlich anzumelden. Auch bei der Ausreise kann eine mündliche Anzeigepflicht auf Nachfrage bestehen – insbesondere bei Bargeldtransiten in Drittstaaten.
„Versteckte Bargeldsummen und das Verschweigen gegenüber dem Zoll können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen“, heißt es in der Mitteilung.
(VOL.AT)