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Banküberfall aus dem Jahre 2004 in Wien vor Gericht verhandelt

Erneut wurde der Fall eines 51-Jährigen in Wien vor Gericht verhandelt.
Erneut wurde der Fall eines 51-Jährigen in Wien vor Gericht verhandelt. ©Vienna.at
Wegen eines fast elf Jahre zurückliegenden Banküberfalls in Wien-Leopoldstadt ist ein 51-jähriger Mann aus Ungarn am Donnerstag erneut verurteilt worden - zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten.

Der Mann war wegen des Bankraubs bereits zum zweiten Mal vor Gericht gestanden: 2009 hatte er im ersten Rechtsgang zehn Jahre aufgebrummt bekommen. Die Geschworenen nahmen es damals mit dem knappest möglichen Quorum – nämlich mit 5:3 Stimmen – als erwiesen an, dass der Mann gemeinsam mit einem Landsmann am 16. April 2004 in Rififi-Manier eine BAWAG-Filiale in der Taborstraße ausgeraubt hatte.

180.000 Euro bei Überfall in Wien erbeutet

Die Täter waren über die Kellerräumlichkeiten des Nachbargebäudes unter die Filiale gelangt und hatten dort zwei Tage auf einen günstigen Moment gewartet, um ein Loch in die Wand zur Bank zu stemmen. Anschließend überfielen sie die Angestellten, die sie dazu gefesselt haben. Die Beute, die sie dem Tresor entnahmen, fiel mit 180.000 Euro üppig aus.DNA-Spur führte zu den Bankräubern
Über eine DNA-Spur kam man auf die beiden Ungarn. Am Tatort war ein Handschuh zurückgeblieben, an dem sich die Merkmale des 51-Jährigen fanden. Dieser und sein mutmaßlicher Komplize wurden zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt.

Verfahren wurde wieder aufgenommen

Der Rechtsvertreter des 51-Jährigen, Verteidiger Nikolaus Rast, konnte im Vorjahr allerdings für seinen Mandanten eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirken. Der zweite Räuber, der seine Strafe in Ungarn absitzt, hatte einen Brief verfasst, in dem er erklärte, er habe seinerzeit den 51-Jährigen zu Unrecht belastet. In Wahrheit habe er nicht gemeinsam mit diesem, sondern einem anderen, mittlerweile verstorbenen Bekannten den Bankraub begangen. Den in der Bank sichergestellten Handschuh mit den Spuren des 51-Jährigen erklärte er damit, er habe mit jenem Mann in Budapest Wohnungen renoviert und den Werkzeugkoffer mit nach Wien genommen. So sei der Handschuh des 51-Jährigen ohne dessen Zutun in die Bank gelangt.

Gericht hat auch Komplizen befragt

Der Komplize wurde am heutigen Verhandlungstag im Weg einer Videokonferenz mit den ungarischen Behörden als Zeuge vernommen. Er bestätigte dabei, der 51-Jährige sei vor knapp elf Jahren nicht mit ihm in Wien gewesen und habe mit dem Raub nichts zu tun gehabt. Auf die Frage von Richter Gerald Wagner, weshalb er ihn früher belastet hätte, erwiderte der Zeuge unter Wahrheitspflicht: “Wegen einer alten Freundin von mir, wo er keine Rücksicht genommen hat, dass ich sie gern gehabt habe.” Dafür, dass der andere mit der Frau intim wurde, habe er sich rächen wollen.

Der Schöffensenat glaubte dem Entlastungszeugen nicht und ging davon aus, dass diese Aussage “abgesprochen” war, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung erklärte. Die Indizien sprächen für die Mittäterschaft des 51-Jährigen. Dass er im zweiten Rechtsgang eine um neun Monate geringere Strafe ausfasste, begründete der Vorsitzende mit der langen Verfahrensdauer.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Ungar gab vorerst keine Erklärung ab. Sollte die Strafe in Rechtskraft erwachsen, könnte er Ende Mai vorzeitig bedingt entlassen werden. Er befindet sich seit Anfang 2009 im Gefängnis und hätte dann zwei Drittel der über ihn verhängten Strafe abgesessen. (APA)

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