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Bankschließfächer geleert: Anschober will Banken in die Pflicht nehmen

Der Konsumentenschutzminister sieht die Banken in der Pflicht.
Der Konsumentenschutzminister sieht die Banken in der Pflicht. ©APA/HANS PUNZ
Nachdem es in drei Banken zu illegalen Leerungen von Schließfächern gekommen ist, sieht Minister Anschober die Banken in der Pflicht. Den Kunden steht nach Ansicht des Konsumentenschutzministers Schadensersatz zu.
Schließfächer in Banken geleert

Nach den illegalen Leerungen von Schließfächern in drei Banken in Mödling, Klosterneuburg (Bezirk Tulln) und Wien sieht Rudolf Anschober (Grüne) die Geldinstitute hinsichtlich des Schadensersatzes in der Pflicht. Der auch für Konsumentenschutz zuständige Minister bezeichnete anderslautende Vertragsklauseln in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage als "gesetzwidrig und unwirksam".

Anschober will Banken in die Pflicht nehmen

"Wenn es Kriminellen wegen eines Versagens oder durch eine Umgehung der von der Bank betriebenen technischen Sicherheitsvorkehrungen gelingt, sich unbefugt Zutritt zu Selbstbedienungs-Safeanlagen zu verschaffen und dort Kundenschließfächer zu leeren, haftet meiner Ansicht nach die Bank den betroffenen Kunden und Kundinnen für den Schaden", hält Anschober in dem Schriftstück fest. Geschäftsbedingungen, die von den betroffenen Geldinstituten verwendet werden, sehen eine volle Haftung jedoch nur dann vor, wenn seitens der Bank Vertrags- und Sorgfaltspflichten grob schuldhaft verletzt wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf Höchstbeträge von etwa 3.500 Euro begrenzt.

Dazu führt Anschober aus: "Das Konsumentenschutzgesetz verbietet Haftungsbeschränkung bei leichtem Verschulden in Fällen, in denen der Unternehmer Sachen des Verbrauchers in seinen Gefahrenbereich übernimmt. Bei Safe-Mietverträgen kommt es zu einer solchen Gefahrenübernahme, da sich das Kreditinstitut ausdrücklich verpflichtet, den Safe und damit die in ihm befindlichen Sachen zu sichern."

Raiffeisenbank zeigte sich nicht einverstanden

Nicht einverstanden mit dieser Einschätzung zeigte sich die Raiffeisenbank, eines der betroffenen Institute. "Die Rechtsansicht des Bundesministeriums widerspricht der höchstgerichtlichen Judikatur", sagte eine Unternehmenssprecherin zum "Kurier" (Montagsausgabe). Nach einem Prozess der Arbeiterkammer gegen Raiffeisen zu Klauseln für die Kundensafes seien die Haftungsbeschränkungen vom Obersten Gerichtshof (OGH) als wirksam anerkannt worden.

Suche nach mindestens sieben Personen

Gesucht wird im Zusammenhang mit den Schließfachs-Coups vom 13. November 2020 nach zumindest sieben Personen. Beteiligt waren sechs Männer und eine Frau. Für Hinweise auf die Diebesbande sind Ende November 100.000 Euro ausgelobt worden.

Die Täter griffen in der Zeit von 18.00 bis 23.30 Uhr in einer akkordierten Aktion an. In Summe wurden 68 Depots geleert. Neben den acht in einer Raiffeisen-Filiale in Wien-Döbling waren es 31 Schließfächer einer Bank-Austria-Filiale in Klosterneuburg sowie 29 der Mödlinger Raiffeisen Regionalbank. Juwelen, Gold, Uhren und Bargeld wurden in Taschen und Rucksäcken abtransportiert. Zugang zu den Objekten hatten sich die Kriminellen mit nachgemachten Kundenkarten verschafft.

(APA/Red)

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