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Bankomatengebühren in Österreich: Kostenpflichtige Geräte sollen gekennzeichnet werden

Die Gebührenpflichtigen Bankomaten sollen gekennzeichnet werden.
Die Gebührenpflichtigen Bankomaten sollen gekennzeichnet werden. ©APA/Helmut Fohringer
Bankomatgebühren müssen ab jetzt von den Kunden selbst bezahlt werden. Sowohl Thomas Schaufler von der Erste Bank und Ministerin Hartinger-Klein fordern die Kennzeichnung der entsprechenden Automaten.
Gebühren sind zulässig

Thomas Schaufler, Privatkundenvorstand der Erste Bank, spricht sich für eine Kennzeichnung von Bankomaten aus, bei denen die Bargeldbehebung kostenpflichtig ist. Im Anschluss an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hatte sich auch Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) für eine “Kennzeichnung der kostenpflichtigen Bankomaten” ausgesprochen.

Kunden müssen Gebühren selbst bezahlen

Die Erste Bank muss – wie alle anderen österreichischen Banken – seit Jänner für ihre Kunden die von unabhängigen Drittanbietern eingeforderten Gebühren bei der Bargeldabhebung an Bankomaten übernehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung hat der VfGH kürzlich aufgehoben. In Zukunft müssen die Kunden die Behebungsgebühren wieder selbst bezahlen. Bisher verlangt nur der US-Anbieter Euronet pro Abhebung unabhängig von der Höhe ein Entgelt von 1,95 Euro.

Bis zur Entscheidung über ihre weitere Vorgangsweise wolle die Erste Bank noch die Veröffentlichung des VfGH-Erkenntnisses abwarten, sagte Schaufler am Mittwoch in Wien bei einem Pressegespräch.

Den Banken bleibt es laut VfGH weiterhin erlaubt, Entgelte für Bankomatabhebungen “im Einzelnen” mit ihren Kunden auszuhandeln. Die Kreditinstitute müssten allerdings spezielle Tarifmodelle anbieten.

(APA/Red)

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