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Bankerin in Hernals wegen 40 Euro getötet: Prozess

Prozess um Raubmord in Hernals
Prozess um Raubmord in Hernals ©APA (Archiv)
Am Montag muss sich ein 39-jähriger Ungar vor einem Wiener Schwurgericht verantworten, weil er am 4. März des Vorjahres in Hernals in räuberischer Absicht eine 41 Jahre alte Bankerin erstochen haben soll.
Archiv: Mord in Hernals geklärt

Die Referentin der Österreichischen Nationalbank befand sich auf dem Nachhauseweg, als ihr wenige Meter vor ihrer Wohnung ein Unbekannter gegenübertrat, sie mit einem Messer bedrohte und ihr die Handtasche wegreißen wollte. Die Frau wehrte sich, worauf ihr der Mann mehrmals in den Rücken stach. Während das Opfer verblutete, flüchtete der Räuber. Seine Beute: 40 Euro und ein Mobiltelefon.

Über das Handy, das der Mann in der Drogen-Szene weiterverkaufte, und am Tatort hinterlassene DNA-Spuren kamen die Ermittler auf den unterstandslosen Ungarn, der kurz davor nach Wien gekommen war und bereits vor der Bluttat mehrere Raubüberfälle begangen haben soll. Als er Ende März 2009 festgenommen werden konnte, bereitete er sich gerade auf die Weiterreise nach Thailand vor, wo er angeblich ein Lokal aufmachen und ein neues Leben beginnen wollte.

Messer blieb in der Wirbelsäule stecken

Vor Gericht erklärte der Täter, dass die Frau keine “Angst bekommen” habe. Sie habe nicht nur um Hilfe geschrien, sondern ihn gepackt: “Sie hat mich an den Füßen festgehalten mit beiden Händen. Das ist ein bekannter Selbstverteidigungsgriff, um jemanden aus dem Gleichgewicht zu bringen.” Weil sie nicht losließ, habe er mit dem Messer “hingeschlagen”, sagte der Angeklagte.

Der Gerichtsmediziner zählte an der Leiche drei wuchtige Stichwunden, wobei der letze mit derartiger Gewalt geführt wurde, dass das Messer an der Wirbelsäule steckenblieb.

Raubte ab Februar

Der Mann versuchte an Geld zu kommen, indem er ab Ende Februar mindestens sechs Raubüberfälle beging.

Die anderen wären “ruhig und friedlich verlaufen”, behauptete der 39-Jährige. Seine Opfer dürften das teilweise anders sehen. Einer Frau, die er gemeinsam mit ihrer Mutter ausraubte, brach er beispielsweise das Nasenbein.

Vor den Geschworenen  rechtfertigte sich der Angeklagte damit, ihm wäre gar nichts anderes übrig geblieben, als auf die schiefe Bahn zu geraten, weil er “gehungert und gefroren” habe. In der Zeitung habe er aufgeschnappt, “dass Raubüberfälle statistisch gesehen relativ selten aufgeklärt werden. Da habe ich beschlossen, dass ich diese Sache ausprobiere”.

Dass sich das Opfer wehrte, nahm ihm die Staatsanwältin nicht ab: “Sie war einen Kopf kleiner als Sie! Sie war nur 1,66 Meter groß und 55 Kilo schwer.” “Ich wollte ihr nichts antun”, insistierte der Angeklagte.

Die Verhandlung wird morgen, Dienstag, fortgesetzt. Dem 39-Jährigen drohen im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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