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Bankenaufseher wollen mehr Kapitalgeber zur Kasse bitten

Die Kapitalgeber von Banken sollen in der nächsten Finanzkrise nach dem Willen der Aufsichtsbehörden nicht mehr ungeschoren davonkommen.
Der Baseler Ausschuss der Bankenaufseher aus 27 Ländern beschloss am Mittwoch, dass die Inhaber von Vorzugspapieren, Stillen Einlagen oder Nachranganleihen einer Bank ihre Einlagen verlieren sollen, wenn das Institut zusammenbricht.

In der jüngsten Krise waren Banken vom Steuerzahler gerettet worden, während ihre Fremd- und Hybridkapitalgeber nicht bluten mussten. So klagen die Zeichner von Genussscheinen der Eurohypo, weil die Zinsen darauf ausfielen, nachdem die Eurohypo-Eigentümerin Commerzbank vom Staat gestützt werden musste und Milliardenverluste schrieb.

Über die Frage, ob Hybridkapitalinstrumente in Eigenkapital umgewandelt werden können, wenn eine Bank ins Wanken gerät, wird im Ausschuss dagegen noch debattiert, wie das Gremium mitteilte. Entscheidungen seien erst Mitte nächsten Jahres zu erwarten. Die Umwandlung ist die Voraussetzung dafür, dass das Hybridkapital künftig noch als Kernkapital zählt. Vor allem für Großbanken, die wegen ihrer Bedeutung für das weltweite Finanzsystem aufgefangen werden müssten, werden solche Pflichtwandelanleihen (“CoCo Bonds”) diskutiert. Diese Institute sollen mehr Kapital vorhalten als andere, um den Steuerzahler zu schützen – wie viel mehr und in welcher Form, soll ebenfalls frühestens Mitte 2011 feststehen.

Bei der Bestimmung dieser “systemrelevanten Banken” – etwa 20 bis 30 weltweit dürften dazu gehören – haben die Aufseher nach eigenen Angaben Fortschritte gemacht. Noch in diesem Jahr will der Baseler Ausschuss einen Kriterienkatalog zur Definition dieser Institute an den Finanzstabilitätsrat (FSB) weiterleiten.

Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer hatten im November die Beschlüsse des Baseler Ausschusses abgesegnet, nach denen die Banken mehr Kapital und Liquidität als früher vorhalten sollen. Nun sei der genaue Text der neuen Bestimmungen fertig, erklärten die Aufseher. Er soll noch im Dezember veröffentlicht werden, zusammen mit Ergebnissen einer Studie aus dem Frühjahr zu den Auswirkungen der Reformen. Danach müssen ihn die nationalen Parlamente in geltendes Recht umsetzen. Ob die neuen Liquiditätsregeln, die zwischen 2015 und 2018 eingeführt werden, wirklich praxistauglich sind, soll vorher noch einmal überprüft werden.

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