Badeunfall in Nenzing: Ermittlungen eingestellt

Man habe keine grobe Fahrlässigkeit bzw. nur geringes Verschulden hinsichtlich der Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt, hieß es zur Begründung. Das Kind musste nach dem Schwimmunfall in einem Bad in Nenzing (Bez. Bludenz) wiederbelebt werden, erlitt aber keine Folgeschäden.
Vorfall im Juni
Die Familie aus Ungarn mit vier Kindern hatte am 28. Juni das Walgaubad besucht. Das Mädchen wurde wie die weiteren Sprösslinge vom Vater am Wasser betreut. Statt seinen Anweisungen Folge zu leisten, benützte es ein Schwimmfloß, das dann vom Beckenrand abtrieb und umkippte.
Ein Badegast entdeckte das Mädchen kurz darauf am Grund des Beckens. Nach der Wiederbelebung wurde es ins Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen und im Schockraum behandelt. Die Eltern erlangten erst Kenntnis von dem Vorfall, als ihre Tochter bereits reanimiert worden war, so die Polizei damals.
(APA)