AA

Babyleiche in NÖ gefunden: Mutter auf freien Fuß gesetzt

Das Landesgericht Korneuburg gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft nicht Folge.
Das Landesgericht Korneuburg gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft nicht Folge. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Nach dem Fund eines toten Säuglings in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) wurde die 18-jährige Mutter aus der U-Haft freigelassen. Das Baby war am 7. November, laut der Mutter, bereits leblos zur Welt gekommen.
Babyleiche in Gebüsch gefunden

Das Landesgericht Korneuburg gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft nicht Folge. Der Richter habe keine Haftgründe gesehen, bestätigte Sprecher Friedrich Köhl am Sonntag einen “Heute”-Onlinebericht.  Die junge Frau wurde am Sonntag enthaftet. Ihr Vater und ihr Freund holten sie von der Justizanstalt ab, so Blaschitz.

Gegen die Frau wird laut Staatsanwalt Köhl wegen Mordverdachts ermittelt. Für Verbrechen, die mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind, ist zwar eine bedingt obligatorische Untersuchungshaft vorgesehen. Da es sich bei der 18-Jährigen um eine junge Erwachsene handelt, gelten jedoch andere Bestimmungen.

Babyleiche von Gemeindemitarbeiter in NÖ gefunden

Den Angaben der Frau zufolge war das Baby am 7. November nachmittags zur Welt gekommen. Sie habe keine Lebenszeichen bei dem Säugling wahrgenommen. Sie hätte keine Gewalt gegen das Kind ausgeübt, aber auch keine lebenserhaltenden Maßnahmen gesetzt. Das tote Baby wurde vergangenen Donnerstag von einem Gemeindemitarbeiter in einem Gebüsch entdeckt. Dem Obduktionsergebnis zufolge wäre der männliche Säugling lebensfähig gewesen. In Folge wurde die Mutter ausgeforscht.

Auch ihre Eltern und ihr Freund soll nichts davon mitbekommen haben. Ihrem Umfeld soll aufgefallen sein, dass sie zugenommen habe. Die Schulabbrecherin sei mit der Situation bei der Geburt “völlig überfordert” gewesen, sagte der Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt rechnet damit, dass es im Fall einer Anklage um Paragraf 79 Strafgesetzbuch (Tötung eines Kindes bei der Geburt) gehen werde, bestätigte er einen Bericht auf oe24.at. In diesem Fall beträgt der Strafrahmen bis zu fünf Jahre, für junge Erwachsene bis zu zweieinhalb Jahre. Außerdem sah Blaschitz Anhaltspunkte, wonach die junge Frau wegen der Geburt nicht zurechnungsfähig gewesen sei und das Ermittlungsverfahren deshalb nach einem entsprechenden Gutachten eingestellt werden könnte.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Babyleiche in NÖ gefunden: Mutter auf freien Fuß gesetzt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen