Am Wiener Landesgericht wird am Freitag über die Einweisung einer Frau entschieden, die Anfang Jänner ihr Baby in einem Spital getötet haben soll. Zum Tatzeitpunkt litt die 37-Jährige laut psychiatrischem Gutachten unter einer akuten Belastungsreaktion sowie einer depressiv-psychotischen Episode im Rahmen einer schizoaffektiven Störung und sei damit nicht zurechnungsfähig gewesen.
37-Jährige soll Baby in Wiener Spital erstickt haben
Die Frau hatte ihren Schwiegervater, einen Ex-Diplomaten, verdächtigt, rund um Weihnachten ihre vierjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Sie war daraufhin mit ihren beiden Kindern in einem Wiener Spital aufgenommen worden. Der acht Monate alte Bub starb dort am 3. Jänner. Seine Mutter soll das Kind erstickt haben. Danach unternahm die damals 37-Jährige einen Suizidversuch, wurde inhaftiert und in eine psychiatrische Abteilung gebracht.
Der Schwiegervater wurde am Dreikönigswochenende festgenommen, obwohl er die Anschuldigungen des Kindesmissbrauchs vehement zurückwies. Am 1. Februar wurde er entlassen, mittlerweile ist das Verfahren gegen ihn eingestellt, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf Anfrage der APA.
Mutter wurde auf den Philippinen sexuell missbraucht
Rudi Mayer, der Anwalt des zu Unrecht Beschuldigten, berichtete von seinem Mandanten, dass dieser damit zu kämpfen hat, dass nach derartigen Vorwürfen “immer etwas hängen bleibt”. “Viel ärger ist aber für ihn, dass sein Enkelsohn hat sterben müssen.”
Der Auslöser der Tragödie sei in der Jugend der Frau zu suchen, die damals auf den Philippinen sexuell missbraucht worden war. “Sie hat aber nie eine Traumatherapie gemacht und das nicht verarbeitet”, sagte der Anwalt. Die 37-Jährige habe in völlig harmlose Ereignisse bzw. Erzählungen der Kleinen – etwa, dass sie mit dem Großvater Palatschinken gerollt hat – einen Missbrauch hineininterpretiert.
Verhandlung über Einweisung
Danach hat die Mutter das Kind immer und immer wieder suggestiv ausgefragt. “Sie hat gefragt und gefragt und gefragt.” Ihr Mann habe schon gesagt, hör auf damit, aber sie habe damit immer weiter gemacht, bis das Kind sogar den eigenen Vater beschuldigt hat, so Mayer. Mit zahlreichen Gutachten und Ausschöpfung aller Beweismittel habe die Polizei einen Missbrauch eindeutig ausschließen können.
Das Geschworenenverfahren, das über die Unterbringung im Maßnahmenvollzug für zurechnungsunfähige Täter (Paragraf 21/1 StGB) entscheiden soll, wird von Richterin Eva Bandstetter geleitet. Drei Sachverständige werden ihre Gutachten vortragen, zahlreiche Zeugen sind geladen. Die Verhandlung am Freitag ist von 9.00 bis 17.00 Uhr angesetzt.
(APA/Red)