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Baby in Wien misshandelt: U-Haft über Vater verhängt

Das Baby schwebt weiterhin in Lebensgefahr.
Das Baby schwebt weiterhin in Lebensgefahr. ©pixabay.com (Sujet)
Am Sonntag wurde über jenen Mann, der seinen drei Monate alten Sohn misshandelt haben soll, U-Haft verhängt. Das Baby befindet sich nach wie vor in akuter Lebensgefahr.
Baby in Wien misshandelt
Vater in Justizanstalt

Das Wiener Landesgericht hat am Sonntag über den Vater des drei Monate alten Buben die U-Haft verhängt, der am Wochenende mit schweren Hirnverletzungen in einem Spital notoperiert worden ist. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA mit. Die Staatsanwaltschaft geht mittlerweile von versuchtem Mord aus. Das Baby befand sich am Sonntag laut KAV weiter in akuter Lebensgefahr.

Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord aus

Beim 35-Jährigen kam die bedingt obligatorische U-Haft zum Tragen, die bei Kapitalverbrechen vorgesehen ist, die mit mindestens zehn Jahren Haft bedroht sind. Auf vollendeten oder versuchten Mord sieht das Strafgesetzbuch zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.

Ermittlungen auch gegen die Mutter

Der 35-Jährige bestreitet weiter, das Baby misshandelt oder geschüttelt zu haben. Die U-Haft ist bis zum 23. Dezember rechtswirksam. Ermittelt wird auch gegen die Mutter des Säuglings, die am vergangenen Donnerstag die Rettung verständigt hatte, weil ihr Sohn unnatürliche Schreie von sich gegeben haben soll und sie "gesundheitliche Veränderungen" feststellte. Im Spital wurden dann frische Verletzungen am Gehirn, aber auch ältere, schon länger zurückliegende Verletzungen festgestellt.

Baby weiterhin in Lebensgefahr

Die 30 Jahre alte Mutter befand sich weiterhin auf freiem Fuß, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek. Ihrer Darstellung zufolge soll der Vater einige Tage allein auf das Kind aufgepasst haben. Die gesundheitliche Situation des Kindes hat sich in den vergangenen Stunden nicht verändert, berichtete eine Sprecherin des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) am Sonntagnachmittag auf APA-Anfrage.

(APA/Red)

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