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Baby Ella erstickte im Mutterleib!

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Bei einem Kunstfehler-Prozess gegen ein Wiener Spital geht es demnächst um eine wichtige Grundsatzfrage: Mit wie viel Geld muss der Trauerschmerz einer Mutter über den Tod ihres ungeborenen Kindes abgegolten werden?

Wobei es der Mutter nicht ums Geld geht, sondern um Gerechtigkeit: “Andere Frauen sollen einfach wissen, was passieren kann!” Darum geht Ellas Mutter mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit: Wie Ella in ihrer Bauchhöhle erstickte.

Im St.-Josef-Krankenhaus hätte das kleine Mädchen zur Welt kommen sollen, mit 3.200 Gramm und 51 Zentimetern Körperlänge voll entwickelt und bereit für die Welt.

Doch dann schlug das Schicksal zu – oder ein Ärztefehler. Wer wirklich verantwortlich ist, das muss voraussichtlich bald das Landesgericht für Zivilrechtssachen klären.

Gebärmutterriss

Die Fakten: Die 33-jährige Mutter erlitt während des Geburtsvorgangs einen Gebärmutterriss und wäre an den Folgen des Blutverlustes beinahe selbst ums Leben gekommen. Nur eine Not-Operation konnte sie retten. Doch die kleine Ella starb: sie erstickte, ohne das Licht der Welt je erblickt zu haben.

Das Spital spricht nun von einer “unglücklichen Verkettung von tragischen Umständen”. Rechtsanwalt Dr. Clemens Gärner sieht die Verantwortung bei den behandelnden Ärzten und macht “massives Fehlverhalten” aus, das zum Tod des Kindes geführt haben soll. Ein Gutachten soll belegen, dass es zu Kunstfehlern gekommen ist. Unter anderem wurden demnach Medikamente zu hoch dosiert, sodass unkontrollierte Wehentätigkeit einsetzte. Die schwächer werdenden Herztöne des Kindes wurden nicht entdeckt, weil zwei Mal das Messgerät verrutschte.

Schicksal?

Für die 33-jährige Mutter brach eine Welt zusammen: “Sie haben dort immer von Schicksal gesprochen. Mir ist es so vorgekommen, dass nur der gute Ruf und nicht das Kind wichtig war.”

Vor Gericht geht es um knapp 100.000 Euro Schmerzensgeld. Aber kann Geld einen solchen Verlust auch nur annähernd wiedergeben? Was meinen Sie? Sagen Sie uns Ihre Meinung
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