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Autos in Hietzing nach "emotionalem Zusammenbruch" beschädigt: Prozess

Der Mann verwüstete zahlreiche Pkw in Hietzing.
Der Mann verwüstete zahlreiche Pkw in Hietzing. ©APA
In der Nacht auf den 5. Jänner 2015 hat ein 35-Jähriger in Wien-Hietzing insgesamt 16 geparkte Autos beschädigt. Am Dienstag wurde ihm im Landesgericht der Prozess gemacht. Aus Grund für seine Handlungen nennt er einen "emotionalen Zusammenbruch".

Er habe seine Tochter zu Weihnachten nicht gesehen, außerdem sei sein Vater – ein Polizist – “ein debiles Arschloch”. Es wurde vertagt. Der Angeklagte bekannte sich vor Richterin Andrea Philipp-Stürzer schuldig und führte ins Treffen, ihm sei es damals nicht gut gegangen.

Seine Ex-Freundin enthalte ihm die gemeinsame Tochter vor ( was damit zu tun haben könnte, dass der Mann seit Jahren keine Alimente zahlt, Anm.). Sein Vater wiederum behandle ihn “wie einen Drogensüchtigen, obwohl ich seit 20 Jahren nur Marihuana rauche”, gab der Beschäftigungslose zu Protokoll.

Autos beschädigt: “Weil alle immer auf mir rumtrampeln”

“Es passieren schon länger Sachen in meinem Leben, wo ich keine Unterstützung von meiner Familie bekomme”, lamentierte der 35-Jährige. Nachdem er “einen über den Durst getrunken” hätte, habe er “sein Leben wegschmeißen wollen, weil ich so und so im Eck’ stehe”. Deswegen habe er am Nachhauseweg die Seitenspiegel zahlreicher Autos runtergetreten, “weil alle Leute auf mir rumtrampeln, ohne dass ich etwas getan hätte im Vorfeld”.

Eine Anrainerin erwachte von dem Lärm auf der Straße, ging zum Fenster und nahm den Vandalen wahr. Sie öffnete rasch die Flügel und schrie ihm zu, die Polizei sei schon am Weg. Darauf blieb der 35-Jährige stehen, rief der Frau seinen Namen zu, buchstabierte ihn sogar und wartete seelenruhig das Eintreffen der Beamten ab. Die Richterin forderte er nun auf: “Tun Sie den Deckel drauf und machen Sie zu! Sie sind hier, um mich zu verurteilen.”

Gutachten wird hinzugezogen

Die Verhandlung wurde zur Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vertagt. Aus dem Akt ergeben sich Hinweise, dass der Angeklagte – möglicherweise infolge seines jahrelangen Suchtmittelmissbrauchs – an einer paranoiden Schizophrenie leiden könnte.

Das käme einem Schuldausschließungsgrund aufgrund einer Zurechnungsunfähigkeit gleich.

(APA)

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