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Autofahren wird teurer: Das ändert sich ab 2022

©pixabay.com (Symbolbild)
Als Folge der Steuerreform verteuert sich ab Juli 2022 der Spritpreis durch eine CO2-Abgabe, der Liter Diesel wird um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer. Ein regionaler Klimabonus soll dafür einen Ausgleich bringen.
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Der Klimabonus besteht aus zwei Teilen: Einem Sockelbetrag in der Höhe von 100 Euro und zusätzlich einem Regionalausgleich für jene, die auf das Auto angewiesen sind.

Personen unter 18 Jahren bekommen jeweils die Hälfte. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort 200 Euro.

Verschärfungen bei der NoVA

Weiters kommt es mit dem neuen Jahr zu Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) und bei der Privatnutzung von Firmenwägen. Die NoVA steigt mit Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren. Zur Orientierung: Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021, rechnet der ÖAMTC vor.

Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO2 je Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2021 waren es noch 50 Euro).

Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin - also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner

Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteurerungen kommen

"Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw", so der Klub. Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.

Motorbezogene Versicherungssteuer wird teurer

Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Seit 29.11.2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.

Verschärfung bei Privatnutzung von Firmenautos

Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen (Anmerkung: Rund zwei Drittel der Pkw-Neuzulassungen entfallen auf Firmenautos): Wer dieses auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.

(APA/Red)

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