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Ausreisetests nun auch für den Bezirk Braunau Pflicht

Auch in Braunau sind ab Montag Ausreisetests nötig.
Auch in Braunau sind ab Montag Ausreisetests nötig. ©REUTERS
Ab Montag bis voraussichtlich 11. April sind bei der Ausreise aus dem Bezirk Braunau Coronatests nötig. Damit reagiert der Bezirk auf die steigenden Coronazahlen.

Wer den Bezirk Braunau verlässt, braucht ab Montag einen negativen Corona-Test. Das Land Oberösterreich hat sich angesichts der hohen Infektionswerte zu diesem Schritt entschlossen. Ein Antigen-Test darf nicht älter als zwei Tage, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Die Polizei wird - unterstützt vom Bundesheer - mobile Schwerpunktkontrollen durchführen. Zwei Testbusse und verlängerte Öffnungszeiten bei den bestehenden Teststraßen sollen die Kapazitäten verstärken.

Inzidenz im Bezirk Braunau über 400

Seit Mitte März steigen die Zahlen im Bezirk Braunau kontinuierlich. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt seit drei Tagen über der 400er-Marke, am Freitagnachmittag betrug sie 405,5. Die Bundesvorgaben sehen zwar erst ab einer Überschreitung an sieben Tagen Ausreisebeschränkungen vor, man habe sich aber vorbeugend bereits jetzt dazu entschieden, teilte das Land am Freitag mit. Denn die Prognosen deuten weiterhin auf hohe Infektionswerte hin. Derzeit weisen 16 von 46 Gemeinden eine Inzidenz über 400 auf.

Die Infektionen im Bezirk Braunau sind laut Krisenstab des Landes sehr verstreut, auch seien nicht bestimmte Bevölkerungsgruppen stärker als andere betroffen. Der Großteil der bekannten Infektionsketten wurde im familiären Bereich ausgemacht, es gibt auch Fallhäufungen in Betrieben und Institutionen. Mit den Ausreisetests hoffe man einerseits das Infektionsgeschehen im Bezirk in den Griff zu bekommen und wolle andererseits verhindern, dass das Virus in andere Regionen verschleppt werde. Der Krisenstab appellierte an alle Bewohner sich - auch angesichts des bevorstehenden Osterwochenendes - testen zu lassen.

Ausnahmen für Schüler und einzelne Berufe

Ausnahmen gibt es für Schüler, die in anderen Bezirken Unterricht haben, für einzelne Berufsgruppen - etwa Dienstleister im Bereich der Daseinsvorsorge, Personal für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Einsatzkräfte oder Transporteure - sowie für Behörden- und Gerichtstermine und bei Durchreise ohne Zwischenstopp. Wer in den Bezirk einpendelt, muss bei der Ausreise aber ein gültiges negatives Attest vorweisen können. Die Maßnahmen gelten vorerst bis 11. April, danach soll die Lage erneut bewertet werden.

(APA/Red)

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