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Ausreisetests für Hochinzidenzgebiete per Erlass angeordnet

Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen in "Hochinzidenzgebieten" übermittelt.
Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen in "Hochinzidenzgebieten" übermittelt. ©AP
Das Gesundheitsministerium hat - bereits Freitagabend - den Landeshauptleuten den Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen in "Hochinzidenzgebieten" übermittelt.

Demnach sind negative Corona-Tests für das Verlassen von Bezirken oder "lokal abgegrenzten Hotspots" nötig, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz dort über 400 pro 100.000 Einwohner liegt. Aufrechterhalten werden muss die Testpflicht bis die Inzidenz nachhaltig (für zehn Tage) unter 200 gefallen ist.

Maßnahmen-Verschärfung bei länger anhaltender Hochinzidenz

Bei länger anhaltender Hochinzidenz in einem Bezirk oder einer Region - bei über 400 für länger als eine Woche - verlangt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in dem Erlass weitere Maßnahmen "durch den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau". Genannt werden weiterführende Quarantäneregelungen, Schwerpunktkontrollen der Einhaltung der Corona-Maßnahmen, verstärktes Kontakt Tracing (über 96 Stunden) und wiederholte Tests von K1- und K2-Kontaktpersonen, Testung Erkrankter zwischen dem achten und zehnten Tag und erweiterte Testpflichten für das Betreten "bestimmter Orte oder Betriebsstätten".

Die Ausreise-Testpflicht müssen die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörden - spätestens mit Wirkung 10. März - per Verordnung umsetzen. Für das Verlassen des Bezirks nötig ist ein negativer SARS-CoV-2-Test (maximal 48 Stunden alt bei Antigen-, maximal 72 Stunden alt bei PCR-Testung). Genesene können alternativ eine ärztliche Bestätigung der durchgemachten Infektion vorliegen, dies aber "abhängig von der Art des Infektionsgeschehens, insbesondere im Hinblick auf das Auftreten von Virusvarianten".

Durchreisende brauchen keinen Test

Durchreisende brauchen keinen Test, erlaubt sind aber nur "unerlässliche Unterbrechungen" (also z.B. Aufsuchen eines WCs). Weiters von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zehn Jahre, Sicherheitsdienste, Rettung und Feuerwehr, der Güterverkehr - und Ausreisen für "unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege" bzw. zur Gefahrenabwehr.

Anschober ordnet auch an, dass "Kontrollen in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen zu erfolgen haben" - und stellt klar, dass dazu kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden kann. Der Minister hält auch fest, dass "parallel sicherzustellen ist, dass für die von der Einschränkung betroffenen Personen ausreichende Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen".

Diese Bezirke sind von der Verordnung betroffen

Betroffen von der Verordnung - weil die Inzidenz deutlich über 400 liegt - sind die zweitgrößte niederösterreichische Stadt Wiener Neustadt, der Kärntner Bezirk Hermagor und der Salzburger Pongau. Für den Bezirk Hermagor sind sie bereits (ab Dienstag) angeordnet. In den im Pongau gelegenen Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein, die zuletzt einen extremen Anstieg bei den Infektionen zu verzeichnen hatten, ist schon am Freitag für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung in Kraft getreten. Wiener Neustadt hat auf den Erlass des Ministeriums gewartet.

In den im Salzburger Pongau gelegenen Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein, die zuletzt einen extremen Anstieg bei den Infektionen zu verzeichnen hatten, ist schon am Freitag für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung in Kraft getreten. Für den Bezirk Hermagor sind sie ab Dienstag angeordnet. Wiener Neustadt hatte auf den Erlass des Ministeriums gewartet.

Abriegelung von WienerNeustadt "vom Tisch"

Wiener Neustadts Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) hat am Samstag den Erlass des Gesundheitsministeriums begrüßt. Er freute sich, dass eine befürchtete gänzliche Abriegelung der Stadt "vom Tisch" sei. "Die von Minister (Rudolf, Anm.) Anschober (Grüne, Anm.) angeordneten Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt, womit die Hoffnung besteht, dass das befürchtete Chaos am Bahnhof und an den Stadtausfahrten ausbleiben wird", hielt er fest.

Der Erlass sieht zum Verlassen eines Gebietes mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 400 einen negativen Coronatest vor. Ein Antigentest darf dabei nicht älter als 48, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Eine ärztliche Bestätigung einer vergangenen Infektion mit dem Coronavirus berechtige ebenfalls zur Ausreise. Die Maßnahmen sollen solange aufrechterhalten werden, bis die Sieben-Tages-Inzidenz in der betroffenen Zone für zumindest zehn Tage unter 200 gefallen ist.

"Ich gehe davon aus, dass wir täglich 15.000 Tests durchführen müssen", erklärte Schneeberger (ÖVP). Aktuell könnten in der Stadt etwa 2.000 Personen pro Tag untersucht werden. "Voraussetzung für den massiven Ausbau der Tests ist die zur Verfügung Stellung von ausreichend Testkits und Testmaterial durch das Gesundheitsministerium, ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres und ausreichend vorhandenes, qualifiziertes Personal für die Durchführung der Tests", so der Bürgermeister. Unter diesen Voraussetzungen könne "frühestens Ende der kommenden Woche" mit den Kontrollen begonnen werden. Abermals forderte der Stadtchef ausreichend Impfstoff als beste Bekämpfung der Pandemie für Wiener Neustadt vom Gesundheitsminister ein.

Gesundheitslandesrätin: "Mehrere wesentliche Herausforderungen"

Für Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sind mit der Bundesmaßnahme "mehrere wesentliche Herausforderungen" verbunden. Weil Wiener Neustadt über 20 Ein- und Ausfahrtsstraßen habe, sei der Erlass nicht "ohne Hilfe des Innenministeriums oder des Bundesheeres" zu schaffen. Kontrollen seien ausschließlich mit gesundheitsbehördlichen Mitarbeitern nicht möglich.

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(APA/Red)

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