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Ausreisekontrollen in Neunkirchen und Wiener Neustadt-Land gestartet

In den Bezirken Neunkirchen und Wiener Neustadt-Land wird die Ausreise kontrolliert.
In den Bezirken Neunkirchen und Wiener Neustadt-Land wird die Ausreise kontrolliert. ©APA/HELMUT FOHRINGER
In den niederösterreichischen Bezirken Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen sind am Donnerstag die Corona-bedingten Ausreisekontrollen gestartet.
Ausreisekontrollen angekündigt
Auch Wanderer brauchen Test

Entsprechende Verordnungen traten um Mitternacht in Kraft. "Es wird stichprobenartig an den Bezirksausfahrten kontrolliert", sprach Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner am Donnerstag von einem Vorgehen analog zu jenem in der Stadt Wiener Neustadt. Dort gibt es bereits seit 13. März Ausreisekontrollen.

Verzögerungen durch Kontrollen nicht erwartet

Zusätzliche Kräfte der Exekutive werden von anderen Bezirken, der Sicherheitsakademie und der Landesverkehrsabteilung hinzugezogen, erklärte Schwaigerlehner im Gespräch mit der APA. Sollte es zu Verzögerungen kommen, werden diese laut Polizei gering ausfallen. "Wir haben es in Wiener Neustadt gesehen: Die Bevölkerung ist sehr kooperativ und hat die erforderlichen Tests mit. Es gibt dementsprechend sehr wenig Wartezeiten", sagte der Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Die Verordnungen sehen eine generelle Ausnahme in Sachen Testnachweis bis einschließlich (dem heutigen) Donnerstag befristet vor. Anzeigen bei Verstößen soll es ab Freitag geben. Im Süden Niederösterreichs bildet sich nun quasi ein 80 Kommunen und mehr als 209.000 Einwohner umfassender Hochinzidenzraum. Notwendig wurden die Verordnungen, weil die Sieben-Tages-Inzidenz in den Regionen jeweils zumindest eine Woche über der laut dem Gesundheitsministerium maßgeblichen Schwelle von 400 gelegen ist.

Keine Kontrollen zwischen Wiener Neustadt und Wiener Neustadt-Land

Fahrten zwischen Wiener Neustadt und dem Bezirk Wiener Neustadt-Land sind nun ohne Kontrollen möglich. Checkpoints gibt es Rathausangaben zufolge aber in Richtung Burgenland, zum Bezirk Neunkirchen sowie bei den Autobahnauffahrten und am Bahnhof.

Die Sieben-Tages-Inzidenz war am Donnerstag in allen drei mit Ausreisebeschränkungen belegten Regionen rückläufig. Der Bezirk Neunkirchen verzeichnete laut dem Dashboard der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) einen Wert von 434,3. Wiener Neustadt (397,2) und der Bezirk Wiener Neustadt-Land (357,6) lagen erstmals seit längerer Zeit unter der 400er-Marke. Werte über 300 wiesen auch die Bezirke Scheibbs (391,2) und Baden (361,2) auf.

Impfstraße in Terniz

Rupert Dworak, der Präsident des NÖ Gemeindevertreterverbandes, erhob indes am Donnerstag die Forderung nach einer sofortigen Durchimpfung der Einwohner der Bezirke Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen - analog zum Tiroler Bezirk Schwaz. In Ternitz (Bezirk Neunkirchen), wo der SPÖ-Politiker als Stadtchef fungiert, könnten in der eigens eingerichteten Impfstraße 1.000 Personen pro Tag immunisiert werden. "In Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden" sei die Impfung der Bevölkerung des Bezirkes "innerhalb eines Monats möglich".

Achtmal in Serie wurde im Bezirk Wiener Neustadt-Land der Wert von 400 überschritten. Am Mittwochnachmittag wurde vom Dashboard der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine Sieben-Tages-Inzidenz von 427,8 verkündet. Siebenmal hintereinander über der maßgeblichen Schwelle lag der Bezirk Neunkirchen, als aktueller Wert galt 508,4. Damit hatte der Bezirk Neunkirchen die Spitzenreiterrolle im Bundesland inne. Auf Rang zwei folgte Wiener Neustadt mit 471,4.

Verordnungen seit Mitternacht in Kraft

Die entsprechenden Verordnungen zu den Ausreisekontrollen wurden am Mittwochabend veröffentlicht. Die vier bzw. sechs A4-Seiten umfassenden Dokumente fußen auf einem Erlass von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Übernommen wurden die darin enthaltenen grundsätzlichen Ausreisebedingungen: Vorweis eines maximal 48 Stunden alten negativen Antigentest-Ergebnisses oder eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests.

Ebenfalls abgebildet sind die Ausnahmen aus dem Erlass des Gesundheitsministers - etwa für Personen mit nachweislich überstandener Covid-Erkrankung und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Gleichgestellt sind Schüler, wenn sie einen von der Schule ausgestellten Nachweis eines nicht mehr als 48 Stunden alten negativen Antigentests vorweisen.

Gemeinsam haben die Verordnungen für die Bezirke Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen einen zeitlich befristeten Entschuldigungsgrund. Konkret erwähnt werden Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Erbringung eines negativen Testnachweises "aus tatsächlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar war". Die Ausnahme gilt bis einschließlich (dem morgigen) Donnerstag - ab Freitag werden Verstöße auch nach Angaben des Landes zur Anzeige gebracht.

Bestimmungen gelten ab Überschreitung von 400er-Inzidenz

Enthalten sind weiters Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Demnach müssen Personen und Kinder ab der fünften Schulstufe jeweils eine FFP2-Maske tragen, wenn sie elementarpädagogische Einrichtungen, Tagesbetreuungsstätten und Schulen betreten bzw. sich in solchen Räumlichkeiten aufhalten. Die Bestimmung verfügt allerdings über einen an die Sieben-Tages-Inzidenz der AGES gekoppelten Geltungs-Mechanismus. Liegt der Wert im jeweiligen Bezirk an einem Tag bei 400 oder darüber, ist die Regelung am Folgetag anzuwenden. Bei einem Wert unter 400 entfaltet die Bestimmung am nächsten Tag keine Wirkung.

(APA/Red)

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