Ausnahmen bei Götzner Bausperren

Letzte Woche musste sich die Götzner Gemeindevertretung jedoch abermals mit den Bausperren beschäftigen. Denn die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch bemängelte, dass keine Kriterien für Ausnahmen von Bausperren angeführt worden sind.
„Unsere Vorstellung war es eigentlich, dass wir ebendiese Kriterien gemeinsam mit Fachleuten für den Bebauungsplan ausarbeiten“, meint dazu Vizebürgermeister Clemens Ender, der dem Bauausschuss vorsitzt. „Jetzt mussten wir aber Teile einer möglichen Regelung schon vorweg nehmen.“ Dem Wunsch der BH entsprechend, wurden nun folgende Ausnahmen definiert: Ab einer Baunutzungszahl von 30 ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Geschoßen und nachgewiesenem tauglichen Anschluss an das öffentliche Straßennetz vorstellbar. „Das entspricht einem haushälterischen Umgang mit Grund und Boden“, erklärt Ender. Auch in Zukunft werde man vermutlich im Gebiet Bulitta-Am Hof und Götzner Berg Einfamilienhäuser bauen dürfen. Aber wo und zu welchen Spielregeln, das wird im Bebauungsplan festgelegt. Die Grundbesitzer werden in die Planungen mit einbezogen werden, wird vonseiten der Gemeinde betont.
VN-gms