AA

Auslandsreisen: Irrtümer um Reisepass & Co.

Verwirrung um benötigten Meldezettel für Kroatien-Rückkehrer auf
Verwirrung um benötigten Meldezettel für Kroatien-Rückkehrer auf ©ÖAMTC
Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder sogar der Meldezettel? Die Hauptreisezeit hat begonnen - und mit ihr tauchen jedes Jahr Fragen um die benötigten Reisedokumente auf.

"Gerade jetzt, in reisetechnisch schwierigen Zeiten aufgrund der Covid19-Pandemie, ist es besonders wichtig, die richtigen Dokumente dabei zu haben. Auch vor dem Hintergrund, dass sich die Einreisebeschränkungen sowie -bestimmungen kurzfristig wieder ändern und die Grenzkontrollen verstärkt werden können", sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.

Jetzt auf VOL.AT lesen

"Megapassjahr"

Noch dazu gilt 2020 als das "Megapassjahr": Jeder sechste österreichische Reisepass verliert heuer seine Gültigkeit - betroffen sind etwa eine Million Reisepässe. "Wer noch keinen neuen Pass beantragt hat, sollte schnell sein, wenn er heuer noch verreisen möchte", erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Verwirrung um Meldezettel

Vor wenigen Tagen stifteten Berichte Verwirrung darüber, ob bei der Rückreise aus Kroatien über Slowenien nach Österreich ein Meldezettel beim Grenzübertritt Kroatien-Slowenien erforderlich ist.

Österreicher brauchen nach wie vor keinen Meldezettel bei der Einreise nach Slowenien, es genügt der Reisepass. Personen, die in Österreich leben und arbeiten, jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, wird empfohlen, eine Kopie des österreichischen Meldezettels für den Transit durch Slowenien mitzunehmen.

Fünf hartnäckige Pass-Irrtümer im Check

  • "Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr." Falsch! Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
  • "Der Führerschein reicht als Reisedokument." Falsch! Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen.
  • "Mit einem abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen." Falsch! Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt, dazu gehören z. B. Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn. Auch aufgrund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
  • "Kroatien gehört zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert." Falsch! Kroatien gehört zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen.
  • "In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden." Falsch! Zwar gehören sie dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

Reise-Checkliste

  • VIENNA.AT
  • Reise
  • Auslandsreisen: Irrtümer um Reisepass & Co.