Die beiden kannten einander von der Schule. Zuletzt hatte es einen heftigen Streit gegeben. Der 14-Jährige ließ im Anschluss über einen Freund seinem Kontrahenten telefonisch ausrichten, er werde diesen “umbringen”. Daraufhin ging der 15-Jährige am 26. Mai 2011 mit einem Messer zu der Haltestelle, wo er den Jüngeren abpasste. Die Waffe habe er “zur Sicherheit” mitgenommen, erklärte er Richterin Beate Matschnig: “Ich hatte Angst.”
Stichwunden mit Messer “aus Wut”
Als er seinen Gegner sah, stürmte er auf diesen zu und versetzte ihm mehrere Stiche. “Es war Wut”, erläuterte der Angeklagte, weshalb er es nicht bei einer Stichführung belassen hatte.
Der Verletzte kam ins Spital, wo er rund eine Woche behandelt wurde. Starke Schmerzen verspürte der 14-Jährige rund einen Monat. Das Gericht verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe, da der Täter bereits mit 14 Jahren einen schweren Raub begangen hatte und damit eine einschlägige Vorstrafe aufwies.
Der verurteilte Jugendliche war mit der Strafe einverstanden. Er möchte nun im Gefängnis seinen Hauptschulabschluss machen.
(apa)