Aufsichtsbeschwerde Weiler

Juni aus mehreren Gründen gegen den Beschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Agrargemeinschaft Weiler und damit die Zurückziehung der beim VfGh anhängigen Beschwerde gestimmt haben, am 20 Juni eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eingebracht. Diese wurde am 26. Juni dann noch gemäß § 86 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ergänzt bzw. präzisiert.
„Wir sind absolut nicht gegen die Agrargemeinschaft, doch Recht soll Recht bleiben. Wir wollen eine rechtmäßig saubere Entscheidung“, hat das Quartett betont. Und diesem Grundsatz bleiben wir treu – gleiches Recht für alle“, betonen die vier.
Chronologie
Bei der 20. Gemeindevertretungssitzung am 6. März 2012 wurde unter Tagesordnungspunkt 7 mit 17:1 Stimmen (Gegenstimme Bgm Dietmar Summer) folgender Beschluss gefasst.
Der Rechtsanwalt Josef Lercher wird mit der Verfassung einer VfGh/VwGh Beschwerde beauftragt.
Dazu ÖVP Mann Peter Stöger seitens der Opposition bei der damaligen Sitzung. „Die Aufgabe der Gemeindevertretung ist die Interessensvertretung der Einwohner von Weiler. Dies ist keine Entscheidung gegen die Agrargemeinschaft, sondern dient ausschließlich der Rechtssicherheit. Dies bedeutet auch nicht, dass die Erträge aus dem Gesteinsabbau zwangsläufig eingefordert werden. Er vertritt die Haltung, dass die Mittel für die Waldpflege bei der Agrar bleiben sollten. Aus der Waldbewirtschaftung entstünden der Agrar derzeit Abgänge in der Größenordnung von 30.000.- Euro“.
Seitens des Rechtvertreters der Gemeinde Weiler Mag. Josef Lercher wird eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, die folgende vier Punkte enthielt.
– Es liegen in Sachen Gleichheitsrecht / Eigentumsrecht Verletzungen vor.
– Das es kein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren gab. Keine historischen Hintergründe und es wurden keine Zeitzeugen befragt.
– Die Grundstücke waren kein Gemeindegut sondern ein Gemeindevermögen. Sie wurden einer Bewertung nicht zugeführt und sind aus Holznutzung entstanden und nicht aus dem Verkehrswert.
– Die ganze Angelegenheit wurde nicht von einem ordnungsgemäßen Gericht behandelt
Nach Gesprächen in einer Arbeitsgruppe zwischen der Agrargemeinschaft und der Gemeinde Weiler, wurde eine andere Vorgehensweise vorgeschlagen. Die Agrargemeinschaft gewährt der Gemeinde ein kostengünstiges Darlehen, wenn die beim VfGh anhängige Beschwerde zurückgezogen wird.
Bei der GV am 19.06.2012 wurden dann folgende Beschlüsse gefasst
Der Bgmlegt die von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vereinbarung zwischen der Gemeinde Weiler und der Agrargemeinschaft Weiler zur Beschlussfassung vor und beantragt
die Zurückziehung der beim VfGh anhängigen Beschwerde gegen den Bescheid des
LAS, Zl.: LAS-210/0655.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird 14:4 (Alfred Lins, Claudia Freek, Inge Brunner, Thomas Hipp) angenommen.
Der Bgm legt den von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Darlehensvertrag mit der Agrargemeinschaft Weiler zur Beschlussfassung vor.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird mit 13:5 (Alfred Lins, Claudia Freek, Inge Brunner, Irmgard
Tösch, Thomas Hipp) angenommen.
19.06.2012 – Das GV Quartett Hipp, Lins, Freek und Brunner legt eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft ein
26.062012 – Ergänzung und Präzisierung der Aufsichtsbeschwerde
Bürgermeister Dietmar Summer zur derzeitigen Situation. „Wir haben der Bezirkshauptmannschaft wegen der Aufsichtsbeschwerde geantwortet. Dabei möchten wir festhalten, dass wir das Ganze in Sachen Befangenheit bereits im Vorfeld mit der Gemeindeaufsicht abgeklärt hatten und uns keine Befangenheit versichert wurde.
Aber auch das jede Gemeinde das Recht hat in die Umwelt zu investieren und nicht nur in Gebäude.
Gleichzeitig läuft beim Land das Bewilligungsverfahren für den Darlehensvertrag mit der Agrargemeinschaft. Diese Behördenwege müssen erst abgewartet werden, ehe über die weitere Vorgehensweise entschieden werden kann.“
Bleibt abzuwarten wie es in Sachen Agrarstreit in der Gemeinde Weiler, aber auch in anderen Kommunen weitergeht. Jedenfalls sind die vier, allesamt sehr aktive Gemeindevertreter, zum Wohle der Gemeinde bereit bis zur letzten Instanz zu gehen. „Wir wollen eine rechtmäßig saubere Entscheidung!“