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Auflösung eines Verwalter-Vertrages

Die seriöse Verwaltung einer Wohnanlage ist eine Vertrauenssache. Erfahrene Hausverwalter kümmern sich um Erhaltung und Betreuung einer Wohnanlage und berücksichtigt sämtliche Termine. Allerdings gibt es Situationen, in denen Wohnungseigentümer den Vertrag mit dem Verwalter kündigen möchten.

„Grundsätzlich können Verträge auf unbestimmte Zeit mit der Mehrheit der Eigentümer 3 Monate vor Jahresende gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass die Beschlussfassung rechtzeitig erfolgt, der Beschluss einen Monat ausgehängt wird und niemand dagegen Einspruch erhebt.“ Das betont der erfahrene Hausverwalter Helmut Weiss, MBA MSc, Bregenz. Bei befristet abgeschlossenen Verträgen endet der Verwaltungsvertrag automatisch mit Ablauf der Frist. Wird stillschweigend das Verwaltungsverhältnis fortgesetzt, gilt ab der Fortsetzung die dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der Abrechungsperiode, in der Regel der 31.12.

Natürlich besteht diese Möglichkeit zur Vertragskündigung auch für den Verwalter, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Verstirbt der Hausverwalter oder wird gegen ihn ein Konkursverfahren eröffnet, so ist eine sofortige Vertragsauflösung möglich. Nach einem Unglück wird ein erfahrener Vorarlberger Hausverwalter vermisst. Die Wohnungseigentümer benötigen allerdings einen Hausverwalter. Deshalb können sie den Vertrag sofort auflösen.

Geklärt werden muss, wie die Eigentümergemeinschaft zu ihren Vermögenswerten kommt. Helmut Weiss: „Über die Vermögenswerte der Hausgemeinschaften wie Reparaturfonds und bestehendes Girokonto wird in der Regel ein Kurator bestellt, welche dann die Zuordnung abwickelt.“ Das gilt auch, wenn die Hausgemeinschaft einen neuen Verwalter bestellt. Die Ansprüche auf Herausgabe des Reparaturfonds bleiben aufrecht, auch hier wird der Kurator aktiv.

Anders ist die Situation, wenn der gewerbliche Verwalter einen Gmbh ist. Stirbt dann der Geschäftsführer dieser Firma, so wird eine neuer Geschäftsführer eingesetzt und der Verwaltungsvertrag mit dem gewerblichen Verwalter üblicherweise nicht aufgekündigt.

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