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Auf Einbrecher geschossen: Bedingte Haftstrafe für Hausbesitzer

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©pixabay.com (Sujet)
Am Donnerstag musste sich jener Hausbesitzer vor Gericht verantworten, der im Februar auf einen Einbrecher geschossen haben soll. Er wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
Hausbesitzer schoss auf Einbrecher-Duo

Weil er im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) auf einen Einbrecher geschossen haben soll, ist ein 66-jähriger Hausbesitzer am Mittwoch in St. Pölten nicht rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zudem muss der Mann eine Geldstrafe von 3.600 Euro bezahlen, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichts Medienberichte.

Hausbesitzer muss auch Schmerzensgeld zahlen

Im Rahmen der Verhandlung berief sich der Angeklagte auf Notwehr. Eine Ansicht, die das Schöffengericht nicht teilte. Dem Schussopfer - einem 46-jährigen Kroaten - muss der 66-Jährige den Berichten zufolge 2.100 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Der 46-Jährige war bereits im Juli wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig zu 40 Monate Haft verurteilt worden. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen das Gebäude des 66-Jährigen ins Visier genommen haben. Der Hausbesitzer feuerte zwei Mal auf die Männer und traf den 46-Jährigen am Oberschenkel. Verwendet worden sein soll dabei eine nicht registrierte Pistole, deshalb wurde der Mostviertler am Donnerstag auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

(APA/Red)

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