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Auch Steiermark schränkt Contact Tracing massiv ein

Steiermark änderte Strategie beim Contact-Tracing.
Steiermark änderte Strategie beim Contact-Tracing. ©APA/BARBARA GINDL
Auch die Steiermark stellt angesichts der hohen Infektionszahlen das Contact-Tracing von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten ein.
Contact Tracing in OÖ eingestellt

"Momentan werden entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung im behördlichen Vorgehen alle Ressourcen für die Absonderung der infizierten Personen benötigt", sagte Andreas Weitlaner, Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung, am Mittwoch im Namen der steirischen Bezirksverwaltungsbehörden.

Corona-Infizierte sollen Kontaktpersonen selbst informieren

Infizierte Personen werden gebeten, ihre Kontaktpersonen selber über die Gefahr einer möglichen Infektion zu informieren. Eine behördliche Absonderung der Kontaktpersonen könne derzeit aus Kapazitätsgründen nicht mehr erfolgen. Als Kontaktpersonen gelten übrigens nur noch jene Menschen, die Kontakt mit Infizierten hatten, aber weder genesen noch geimpft bzw. ausreichend geimpft sind.

Plattform zum Freitesten in der Steiermark

Seit Mittwochmittag ist auch eine neue Internet-Plattform des Landes Steiermark abrufbar, bei der man sich selbst mit einem PCR-Heimgurgeltest "freitesten" kann. Auch das ist der hohen Anzahl an Tests und Corona-Infektionen geschuldet, hieß es schon am Freitag seitens der Impf- und Testkoordinatoren. Abgesonderte Steirerinnen und Steirer können daher nun Testzertifikate aus dem grünen Pass über das neue Portal https://covid.stmk.gv.at den Gesundheitsbehörden vorlegen.

Für das Freitesten mit PCR-Heimgurgeltest gibt es aber Voraussetzungen: Die Freitestung kann erst ab dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Zum Zeitpunkt der Anwendung des Heimgurgeltests muss mindestens 48 Stunden völlige Symptomfreiheit bestehen und nach dem Hochladen des PCR-Heimgurgeltest-Zertifikats wird dieses von den Gesundheitsbehörden geprüft. Nur wenn alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne erfüllt sind, erfolgt die Aufhebung der Absonderung per SMS-Nachricht.

Besuch von Teststra0en während der Quarantäne nicht erlaubt

Da der Besuch von Teststraßen und Apotheken während der Quarantäne nicht erlaubt ist, gelten Teststraßen-Zertifikate oder Apotheken-Zertifikate nicht zur Vorlage an die Gesundheitsbehörden, warnte das Land. Wer die Möglichkeit nutzen wolle, die Quarantäne per Heimgurgeltest möglicherweise vorzeitig zu beenden, aber keine Gurgeltests zu Hause hat, müsse sich solche vorbeibringen lassen.

(APA/red)

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