Auch Kinder im Fahrzeug sicher befördern
Vereinzelt werden Kinder ohne Kindersitz bzw. nicht angeschnallt im Fahrzeug befördert. Diese Problematik wurde bei der Schulwegsicherung festgestellt.
Kinder müssen im Auto mit speziellen Kinderrückhaltesystemeinrichtungen, umgangssprachlich kurz “Kindersitze” genannt, gesichert werden. Dies ist in Österreich schon seit fast 16 Jahren gesetzlich geregelt. Wenn Kraftwagenlenker bzw. -lenkerinnen die Sicherungspflicht für Kinder missachten, können sie seit über drei Jahren auch im Führerscheinregister vorgemerkt werden. Sollten sich binnen drei Jahren drei Vormerkungen ansammeln, dann wird die Lenkerberechtigung für ein Vierteljahr entzogen. Seit Jahresbeginn 2007 müssen die im Auto verwendeten Kindersitze zumindest der Regelung ECE 44/03 entsprechen. Es ist verboten, Sitze feilzubieten, welche dieser Regelung nicht entsprechen. Dazu gehören auch private Verkäufe, wie etwa über das Internet. Zumal die Eltern die ersten Vorbilder für ihre Kinder sind, sollten sie mit gutem Beispiel vorangehen und sich auch bei kurzen Wegstrecken unbedingt anschnallen.
Quelle: Marktgemeinde Schruns – Verfasser: Gerhard Scopoli