Auch Infrastrukturministerium will Frauenförderung
Die Regelung soll demnach analog zur Regelung des Bundeskanzleramtes formuliert werden. Letztere betrifft Direktvergaben bis zu einem Wert von 100.000 Euro, wenn die Leistungsfrist sechs Monate oder länger beträgt. In dieser Zeit müssen die Unternehmen Maßnahmen aus einem beigefügten Katalog – etwa mehr Frauen in der Führungsebene oder Förderung der Väterkarenz – umsetzen oder zumindest beginnen.
So will es auch das Infrastrukturministerium künftig handhaben. Als Anwendungsbeispiele wurden unter anderem “Softwarelizenzverträge, Wartungsverträge, Leasingverträge, Programmierleistungen, Beratungs- oder Kreativleistungen” genannt.
“Künstlich geschürter Geschlechterkampf”
Wenig Beifall erntet Frauenministerin Heinisch-Hosek dagegen bei der Opposition mit ihrem jüngsten Gleichbehandlungsvorstoß. Die FPÖ wetterte in Person des Obmanns des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Fritz Amann, gegen den “künstlich geschürten sozialistischen Klassen- und Geschlechterkampf per Erlass”. Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner sieht in der Initiative des Bundeskanzleramts “zwar ein schönes, aber sehr kleines Symbol”. Sämtliche Ministerien und insbesondere die Bundesbeschaffungsagentur müssten verpflichtet werden, bei Auftragsvergaben ein Auge auf Gleichbehandlungsmaßnahmen zu haben, findet sie.
(APA)