Auch 3G-Regel am Arbeitsplatz fällt am 5. März

Fast alle Maßnahmen, die zur Eindämmung der Coronapandemie dienten, werden mit 5. März 2022 zurückgenommen. Einzig die Maskenpflicht bleibt an bestimmten Orten. Die Sperrstunde fällt und Diskotheken sowie Clubs dürfen nach zwei Jahren coronabedingter Pause wieder öffnen. Nur in Wien bleibt die 2G-Pflicht für Gastronomie/Hotellerie und Nachtgastronomie vorerst aufrecht.
Kritik am Ende der 3G-Regelung am Arbeitsplatz
Kritik an der von 5. März bis 22. April geltenden Covid-19-Basismaßnahmenverordnung kommt von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die Arbeitnehmervertreter sehen durch die Verordnung eine "sehr unklare Rechtslage", wann Unternehmen in ihrem Betrieb Corona-Schutzmaßnahmen vorschreiben können.
Dürfen Arbeitgeber Maskenpflicht und Coronatests vorschreiben?
In "begründeten Fällen" - etwa bei Risikopersonen oder vulnerablen Gruppen im Betrieb - könne der Arbeitgeber Masken oder Covid-Tests vorschreiben, sagte AK-Direktor Christoph Klein zur APA. Ob in einem Großraumbüro eine Maskenpflicht verordnet werden dürfe, darüber gebe es unter Arbeitsrechtler unterschiedliche Meinungen, so Klein. Die AK sieht aber eine Maskenpflicht im Großraumbüro durch das Arbeitnehmerschutzgesetz und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gedeckt. "Es wäre gut, wenn die Politik für mehr Klarheit schaffen würde. So werden die Konflikte in die Betriebe verlagert", sage der AK-Direktor Klein. Man werde erst nach Gerichtsverfahren in einigen Monaten wissen, was rechtlich gelte. "Dann wird es zu spät sein."
Unsicherheit durch Entfall der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz
Der ÖGB ist mit der Covid-Verordnung des Gesundheitsministeriums auch unzufrieden. "Formal gesehen sind keine Fragen offen, denn wo es keine Maßnahmen mehr gibt, kann es eben auch keine Fragen mehr geben", so die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl. "In den Betrieben bedeutet dies allerdings, dass es nach wie vor, ein gewisses Schutzbedürfnis gibt. Es fehlen jedoch nun jegliche rechtliche Leitlinien, wie damit in den Betrieben umgegangen werden soll", so Reischl. Ob das Auslaufen der 3G-Regelung trotz aktuell hoher Covid-Neuinfektionszahlen zu früh sei, wollte die Gewerkschaft nicht kommentieren. "Als ÖGB liegt es uns fern epidemiologische Aussagen zu treffen. Der ÖGB war leider auch nicht in den Prozess eingebunden - daher können wir dazu, mangels Informationen, nicht äußern", so die Gewerkschaftsvertreterin.
Handelsverband kritisiert FFP2-Maskenpflicht
Kritik an der Verordnung kommt auch vom Handelsverband. Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung im Februar, die FFP2-Maskenpflicht ab 5. März ausschließlich im "lebensnotwendigen Handel" beizubehalten, soll diese nun doch auch in Mischbetrieben gelten, die Tierfutter, Medizinprodukte oder Sicherheits- und Notfallprodukten, so der Handelsverband.
Für die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV) ist mit der Verordnung nun geklärt, welche Lockerungen ab 5. März gelten. "Wichtig ist für uns, dass die Betriebe auf Grund einer Gefahrenevaluation im jeweiligen Betrieb selbst entscheiden können, welche Schutzmaßnahmen für den konkreten Arbeitsplatz notwendig sind. Das kann auch 3G sein", hieß es von der WKÖ. 3G könne auch außerhalb des Kranken- und Pflegebereichs gelten, etwa zum Beispiel beim Umgang mit Risikogruppen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur. Für die IV wird es sich erst in der Praxis zeigen, "ob und welche Fragen sich hier im Konkreten bei der Umsetzung stellen werden". Die Industrievertreter hätten sich eine frühere rechtsverbindliche Information gewünscht, um den Betrieben mehr Zeit für die Anpassung an die neue Rechtslage zu geben.
(APA/Red)