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AUA schränkt Ausnahmen von der Maskenpflicht ein

Die Einschränkungen gelten ab 1. September.
Die Einschränkungen gelten ab 1. September. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Seit Mai ist das Tragen einer Schutzmaske bei Flügen Pflicht. Künftig sollen auch die Ausnahmen von der Maskenpflicht eingeschränkt werden.

Eine Schutzmaske ist für Kunden der Austrian Airlines (AUA) bereits seit Mai Pflicht - und zwar vom Eintritt in den Terminal bis zur Ankunft am Ziel. Ausnahmen gab es aus medizinischen Gründen, die ab 1. September jedoch eingeschränkt werden: Zum Fliegen ohne Maske muss das vorher bereits nötige ärztliche Attest auf einem AUA-Formblatt vorgelegt werden, ein negativer Covid-19-Test ist notwendig.

Neue Regelungen gelten ab 1. September

Der Test darf beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden sein. Die Änderung gilt bei allen Airlines der Lufthansa Group, der Muttergesellschaft der AUA. Kinder unter sechs Jahren sind aber weiter von der Tragepflicht ausgenommen. Zusätzlich zur Maskentragepflicht ist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der AUA künftig zudem festgelegt, dass das Betreten des Flugzeuges Personen mit einer wissentlichen Covid-19-Infektion nicht gestattet ist. Diese neuen Regelungen werden von der AUA seit heute, Montag, über Website, Social Media-Kanälen, Email und SMS verbreitet.

Grundsätzlich sei das Risiko, sich während einer Flugreise mit dem Virus anzustecken, sehr gering, hieß es in der Aussendung, denn Flugzeuge der Lufthansa Group Airlines sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren säubern. Neben Hygienemaßnahmen an Bord und am Boden stehe die AUA in engem Austausch mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und den nationalen Behörden.

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(APA/Red)

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