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Asyl - Ärzte kritisieren Altersfeststellung bei Minderjährigen

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Die Wiener Ärztekammer fordert, dass zukünftig keine ärztlichen „Altersaugenscheinfeststellungen“ von minderjährigen Flüchtlingen und Asylwerbern mehr durchgeführt werden sollen. Einen entsprechenden Beschluss hat gestern, Dienstag, Abend die Vollversammlung der Wiener Kammer gefällt.

Als Grund wird deren unzureichende medizinische Aussagekraft angeführt, so die Ärztekammer in einer Aussendung. Dadurch komme es häufig zur Verhängung der Schubhaft und auch zur Abschiebung von Asylwerbern aus Österreich.

Die Konsensuskonferenz zur Altersfeststellung habe dieses Jahr festgehalten, dass eine Altersfeststellung durch Mediziner aufgrund des Fehlens gesicherter medizinischer Untersuchungsmethoden und Parameter unzulänglich sei und häufig zu falschen Ergebnissen führe. Der einzige Ausweg, bei dem ein mit einer gewissen Schwankungsbreite behaftetes gesichertes Ergebnis zu erwarten sei, sei die Erstellung eines multiprofessionellen Gutachtens.

Falsche und zu rasche Befunde hätten große und nicht wieder gutzumachende Nachteile für die Betroffenen, da sie alle Vorteile, die die Grundversorgung für Minderjährige vorsieht, verlieren würden und ihr Asylvorbringen allgemein als unglaubwürdig eingestuft würde. Daher sei eine oberflächliche Altersaugenscheinfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen kategorisch abzulehnen. Die Ärztekammer hat eine Arbeitsgruppe initiiert, die im Laufe des nächsten Jahres Qualitätskriterien für die Altersbestimmung von Kindern und Jugendlichen erarbeiten soll.

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