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Asbest-Dach in Wien-Floridsdorf unsachgemäß abgebaut: Prozess

Die Arbeiter arbeiteten ohne spezielle Anzüge oder Mundschutz.
Die Arbeiter arbeiteten ohne spezielle Anzüge oder Mundschutz. ©pixabay.com
Ein Bauunternehmer engagierte drei Rumänen mit dem Abbruch eines mit Asbet belasteten Daches in Wien-Floridsdorf. Die potentielle Gefahr für die Gesundheit verschwieg er aber. Er steht vor Gericht.

Wegen der unsachgemäßen Demontage eines asbesthaltigen Dachs in Wien-Floridsdorf haben sich ein Bauunternehmer und der von ihm mit den Arbeiten beauftragte Rumäne am Dienstag am Landesgericht zu verantworten gehabt. Angeklagt ist die vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt, insbesondere eine Gefahr für die Gesundheit oder körperliche Sicherheit einer größeren Zahl von Menschen.

Rumänen beauftragt

Laut dem Geschäftsführer des Unternehmens hatte ihn die eigentlich mit den Arbeiten beauftragte Firma immer wieder vertröstet, weshalb er im Vorjahr den Zweitangeklagten gebeten habe, einzuspringen. Da der Rumäne nur schlecht Deutsch versteht, habe er diesen über einen anderen Arbeiter informiert. Die etwa ein mal 1,8 Meter großen Dachplatten sollten von dem abbruchreifen Einfamilienhaus abgeschraubt und im Ganzen nach unten geschafft und anschließend entsorgt werden. Über deren potenzielle Gefährlichkeit habe er ihn aber nicht instruiert, bevor er die Baustelle verließ.

Anschließend machten sich die insgesamt drei mit der Arbeit betrauten Rumänen ans Werk, warfen aber die 100 Quadratmeter Platten einfach in die Tiefe, wodurch diese zerbrachen und die darin enthaltenen Asbestfasern freigesetzt wurden. Dieses Treiben wurde schließlich von der für Umweltschutz zuständigen MA 22 beendet, die durch einen Nachbarn alarmiert worden war.

Arbeiten ohne Masken und Schutz

“Das hat sich mittlerweile herumgesprochen, wir bekommen zwei- bis dreimal pro Monat entsprechende Anrufe”, sagte der Abfallexperte als Zeuge aus. Erst nach ihrem Einschreiten hätten die Arbeiter Schutzanzüge und geeignete Masken bekommen, um die zerbrochenen Platten in einer geschlossenen Mulde zu lagern. Im Anschluss wurden sie auch ordnungsgemäß entsorgt.

Bei einer zerstörungsfreien Demontage von asbesthaltigen Platten benötige man keine besondere Ausbildung oder Ausrüstung, auch wenn Atemschutz und Schutzkleidung empfohlen werden. “Könnte ich das auch?”, erkundigte sich Richterin Nicole Baczak, die nach ihren eigenen Worten bisher noch nie eine solche Platte gesehen hatte. “Prinzipiell schon”, meinte der Beamte, die weitere Entsorgung müsse aber ein berechtigter Abfallsammler vornehmen.

Wie gefährlich das Vorgehen der Arbeiter für sie selbst und die Menschen in der Umgebung der Baustelle war, führte ein Sachverständiger aus: Pro einem einzigen Zentimeter Bruchkante werden 25.000 Fasern frei. “In der unmittelbaren Umgebung gehe ich von zwei Millionen Fasern pro Kubikmeter aus”, sagte Robert Sedlacek. Diese wären in einer Umgebung von 30 bis 50 Metern noch auf Fensterbänken oder ähnlichen Flächen nachweisbar.

Asbestfasern setzen sich in der Lunge fest

Das Gefährliche an Asbest ist, dass dieser, einmal inhaliert, nicht mehr aus der Lunge entfernt werden kann. Die Fasern verspleißen sich regelrecht und können nach Jahrzehnten Asbestose und damit letztlich Lungenkrebs auslösen. Deshalb ist Asbest seit 1993 in Österreich verboten, in der EU seit 2004. In der Baubranche sei dies und der richtige Umgang mit den Platten Basiswissen. Dass der Zweitangeklagte darüber nichts weiß, wie er aussagte, sei jedoch möglich, da sich dieser sonst ausschließlich mit Rigipsausbauten im Innenbereich beschäftigt.

Da der Arbeiter, der zwischen Bauunternehmer und seinem Chef gedolmetscht hatte, unentschuldigt nicht erschienen war, musste die Verhandlung vertagt werden. Dieser soll Auskunft darüber geben, welche Anweisungen für die Demontage tatsächlich gegeben wurden. Der Bauunternehmer musste bereits 5.000 Euro Verwaltungsstrafe bezahlen. Sollte er nun am Landesgericht verurteilt werden, müsste diese Geldbuße laut Staatsanwältin aufgehoben werden, um nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung zu verstoßen.

(APA/red)

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