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Ärztekammer gegen Grenzwert

Neuerlich ist ein heftiger Streit in Sachen Handy-Strahlung und die kürzlich beschlossene ÖNORM E 8850 entbrannt.

Mit der im Fachnormenausschuss einstimmig beschlossenen ÖNORM gelten die bisher bereits angewendeten Grenzwerte der WHO für elektromagnetische Felder in Österreich als verbindlich. Dagegen erhob die Ärztekammer am Dienstag Einspruch. Die Norm sei ungeeignet, den erforderlichen Schutz der Gesundheit zu garantieren, hieß es in einer Aussendung.

„Die ÖNORM orientiert sich an überalterten Vorschlägen aus dem Jahr 1998 und ist von neuen seriösen Studien völlig unberührt“, kritisierte ÖÄK-Präsident Reiner Brettenthaler. Die Ärztekammer habe bereits im Vorfeld gegen die Verabschiedung der Norm erfolglos Einspruch erhoben. Thomas Barmüller, Geschäftsführer des Forum Mobilkommunikation (FMK), wies die Kritik zurück.

Die Einwände der Ärztekammer seien im Fachnormenausschuss ausgiebig erwogen und letztendlich abgelehnt worden. Die geltenden Grenzwerte etwa für Mobilfunk seien so festgelegt, dass selbst unter ungünstigsten Bedingungen weder Gesundheit noch Wohlbefinden der Allgemeinbevölkerung beeinträchtigt werden, so Barmüller gegenüber der APA.

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