ARBÖ warnt: Herbst ist Hochsaison für Wildunfälle

Rehe, Hirsche und anderes Wild sind derzeit wieder verstärkt unterwegs um knapper werdende Nahrung oder neue Lebensräume zu suchen. Darüber hinaus haben Damwild, Rotwild und Rehwild zwischen Juli und November Paarungszeit. "In den Morgen- und Abendstunden, wenn es dämmert und den Nachtstunden ist besondere Vorsicht geboten. Speziell in Gebieten mit dem Gefahrenzeichen "Achtung Wildwechsel" sowie auf Straßen durch Wälder ist es besonders wichtig das Tempo zu reduzieren und aufmerksam zu fahren, hier kommt es vermehrt zu Wildtierwechseln", erklärt ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht.
ARBÖ hat die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst
Es ist wichtig zu wissen, wie man beim Auftauchen von Wildtieren richtig reagiert. Der ARBÖ hat die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst:
- Geschwindigkeit in Waldgebieten und an gekennzeichneten Wildwechselzonen verringern.
- Fernlicht ausschalten, wenn Wild am Straßenrand sichtbar ist - die Tiere starren sonst in das Licht und verharren auf der Fahrbahn.
- Hupen kann helfen, das Tier zu verscheuchen.
- Nicht vergessen: Ein Tier kommt selten allein sondern treten öfter im Rudel auf.
- Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist: kontrollierte Notbremsung einleiten, aber keine abrupten und unkontrollierten Ausweichmanöver. Die Gefahr, gegen einen Baum oder in den Gegenverkehr zu geraten, ist größer als der Wildschaden selbst.
Verhalten bei einem Wildtierunfall
Kommt es dennoch zu einem Wildtierunfall, ist unverzüglich anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und an der Klärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Weiters muss der Unfall (auch bei Wildschaden) ohne unnötigen Aufschub bei der nächstgelegenen Polizeistelle gemeldet werden. Die Polizei verständigt in der Folge die zuständige Jägerschaft, die die Bergung der Wildtiere übernimmt und sicherstellt, dass verletze Tiere rasch versorgt werden, um Tierleid zu minimieren. Keinesfalls darf das Tier mitgenommen werden. Unterbleibt eine Meldung, liegt ein Verwaltungsstrafdelikt vor. Zudem ist die polizeiliche Meldung Voraussetzung, um entstandene Schäden bei der Kaskoversicherung bzw. dem ARBÖ-Sicherheits-Pass geltend zu machen.
(Red)