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ARBÖ warnt vor Internet-Kauf

Der ARBÖ warnte am Mittwoch vor dem Internet-Kauf von ausländischen Gebrauchtwagen. Es würden laufend günstige Fahrzeuge älteren Baujahrs angeboten.

Doch laut Barbara Auracher-Jäger, Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates, ist Vorsicht geboten: „Es kann zu erheblichen Problemen bezüglich der Zulassung in Österreich kommen. Bevor man sich von einem Schnäppchen verführen lässt, sollte man unbedingt genaue Informationen einholen.“

Kompliziert werde es vor allem bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1994 genehmigt wurden. Diese müssen, um in Österreich zugelassen zu werden, zumindest der Euro-2 Abgasnorm entsprechen. Angaben dazu sind jedoch im Typenschein bzw. ausländischen Fahrzeugbriefen nicht enthalten. Daher muss man sich unter Angabe der Motornummer und der Fahrgestellnummer eine Bestätigung des Herstellers bzw. des Generalimporteurs in Österreich besorgen.

Entspricht das Fahrzeug nicht der Euro-2 Norm bzw. kann man eine derartige Bestätigung nicht vorweisen, ist eine Zulassung in Österreich nicht möglich. Fahrzeuge, die nach dem 1. Oktober 1994 genehmigt worden sind, entsprechen in der Regel den Abgasnormen und den Richtlinien der EU. Sie verfügen meist über einen COC-Schein (= Certificate of Confirmity). Dieses Dokument wird ausgestellt, wenn für das Kfz eine EU-Betriebserlaubnis besteht. Ab Baujahr 1996 haben alle Kfz eine Gesamterlaubnis für den EU-Bereich.

Mit dem COC-Schein erhält man entweder vom Generalimporteur in Österreich einen Typenschein oder man kann ein erleichtertes Einzelgenehmigungsverfahren bei der zuständigen Landesfahrzeugprüfstelle durchlaufen. Erst mit einem österreichischen Typenschein oder einem Einzelgenehmigungsbescheid kann das Fahrzeug in Österreich zugelassen werden.

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